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  1. 62 S 258/93 - Pachtvertrag; kleingärtnerische Nutzung; Kündigung; Befristung; Nutzungsvertrage; Altvertrag
    Leitsatz: Wirksame Kündigung eines noch unter Geltung des BGB abgeschlossenen Pachtvertrages für kleingärtnerische Nutzung.
    LG Berlin
    01.11.1993
  2. 1 W 26/93 - Familienangehöriger; Eigenbedarfskündigung; Abkömmling; Cousin
    Leitsatz: Ein Abkömmling einer Schwester der Mutter des Vermieters ist Fa-milienangehöriger i. S. von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, sofern weitere besondere Umstände vorliegen, die eine enge Bindung des Vermieters zu dieser Person ergeben.
    OLG Braunschweig
    01.11.1993
  3. VG 30 A 7.93 - Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Erwerbsvorgang; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ursachenzusammenhang
    Leitsatz: Das Vermögensgesetz findet keine Anwendung auf die mit der Li-ste C zur Verordnung zur Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum des Magistrats von Groß-Berlin vom 10. Mai 1949 enteigneten Vermögenswerte.
    VG Berlin
    29.10.1993
  4. VG 21 A 192.93 - Investitionsvorrang; Finanzierung; Anhörungsfrist
    Leitsatz: Die Finanzierung eines investiven Vorhabens des Anmelders muß innerhalb der Anhörungsfrist substantiiert dargelegt und belegt werden; eine nachträgliche Glaubhaftmachung im Gerichtsverfahren ist nach § 5 Abs. 3 InVorG ausgeschlossen.
    VG Berlin
    29.10.1993
  5. 64 S 122/93 - Instandhaltungspauschale; öffentlich geförderter Wohnraum; Kostenmiete; Reparaturkosten; Ölheizungsanlage; Mietereinbauten
    Leitsatz: 1. Die Instandhaltungspauschale gem. § 28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung entfällt nur dann, wenn der Mieter die kleinen Instandhaltungen überwiegend übernimmt. 2. Der Vermieter von öffentlich gefördertem Wohnraum darf dagegen die Instandhaltungspauschale als Bestandteil der Kostenmiete dann weiter verlangen, wenn der Mieter nur die Reparaturkosten der von ihm selbst eingebauten Ölheizungsanlage zu tragen hat.
    LG Berlin
    29.10.1993
  6. OVG 2 B 35.92 - Baulast; Fortbestand der Baulast bei Zwangsversteigerung; Ordnungsverfügung; Zwangsmittel; Beheizung; Warmwasserversorgung; Nachbargrundstück
    Leitsatz: 1. Mit einer Baulast kann auch die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Beheizung des Nachbargrundstücks übernommen werden. 2. Der Übergang des durch die Baulast verpflichteten Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung und die Aufteilung des begünstigten Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum berühren den Bestand der Baulast nicht. 3. Der Verstoß gegen die mit einer Baulast übernommene Verpflichtung ist ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, der die Bauaufsichtsbehörde zum Erlaß einer mit Zwangsmitteln durchsetzbaren Ordnungsverfügung berechtigen kann.
    OVG Berlin
    29.10.1993
  7. 64 S 199/93 - Schadensersatz wegen unberechtigter Kündigung
    Leitsatz: 1. Die schuldhaft unberechtigte Kündigung eines Mietverhältnisses stellt dann eine positive Vertragsverletzung dar, wenn der Vermieter die Kündigung mit unzutreffenden Tatsachen begründet. 2. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters besteht jedoch dann nicht, wenn er aufgrund einer nur aus Rechtsgründen unwirksamen Kündigung auszieht. 3. Der Schadensersatzanspruch des aufgrund der Kündigung weichenden Mieters kann auch dann entfallen, wenn ihn ein überwiegendes Mitverschulden an der falschen Einschätzung des Kündigungsgrundes trifft.
    LG Berlin
    29.10.1993
  8. 25 O 203/93 - Gewerbemietvertrag; Bedingung; Widerrufsvorbehalt; Untervermietung; Sonderkündigungsrecht
    Leitsatz: 1. Ein Gewerbemietvertrag wird wirksam, wenn er unter der aufschiebenden Bedingung der behördlichen Genehmigung geschlossen wurde und diese mit Widerrufsvorbehalt erteilt wird. 2. Wird mit der Untervermietung eine Änderung des Vertragszwecks beabsichtigt, entfällt das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 549 Abs. 1 Satz 2 BGB.
    LG Berlin
    29.10.1993
  9. VII ZR 192/92 - Architektenhonorar; Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale; Schuldbeitritt
    Leitsatz: 1. Nebenkosten können nur pauschal abgerechnet werden, wenn die Beteiligten dies bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart haben. Dazu genügen ein schriftliches Angebot und eine schriftliche Annahme auf unterschiedlichen Schriftstücken nicht. 2. Das Angebot eines Schuldbeitritts bedarf nach der Verkehrssitte im allgemeinen keiner Erklärung der Annahme gegenüber dem Antragenden.
    BGH
    28.10.1993
  10. 83 T 563/92 - Erbenermittlung, Anmeldeaufforderung des Nachlassgerichts
    Leitsatz: Liegen keine Erkenntnisse über das Vorhandensein anderer höher oder gleichrangig erbberechtigter Personen vor, ist die öffentliche Aufforderung zu erlassen.
    LG Berlin
    28.10.1993