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  1. 2 C 176/93 - Schönheitsreparaturen; Altmietvertrag-DDR
    Leitsatz: Ohne ausdrückliche Vereinbarung hat der Mieter in den neuen Ländern keine Schönheitsreparaturen auszuführen.
    KreisG Eberswalde
    16.11.1993
  2. 9 U 2997/92 - Forderungsbegründung; Hypothekenbestellung; Beitrittsgebiet; rechtsstaatswidriges Verwaltungshandeln; Verwaltungshandeln; Nichtigkeit; Anfechtungsmöglichkeit; Finanzierung; Baumaßnahmen; Grundpfandrechte; Valuta; Rechtsidentität; Rechtsnachfolge
    Leitsatz: 1. Forderungen und Hypotheken konnten nach den im Beitrittsgebiet zur Zeit des Bestehens der DDR geltenden Vorschriften auch ohne Mitwirkung des Grundeigentümers mit fortdauernder Wirkungskraft begründet werden. 2. Rechtsstaatswidriges Verwaltungshandeln führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit der Maßnahme, sondern eröffnet nur die Anfechtungsmöglichkeit. 3. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der VO vom 28. April 1960 über die Finanzierung von Baumaßnahmen. 4. Es kann in der Regel unterstellt werden, daß für bestellte Grundpfandrechte die Valuta auch "in das Grundstück geflossen" sind. 5. Es besteht keine Identität zwischen einem früheren Rat des Stadtbezirks und einem Bezirksamt von Berlin. 6. Das Land Berlin ist nicht Rechtsnachfolger der DDR.
    KG
    12.11.1993
  3. BVerwG 7 C 7.93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Übergangsregelung; Stichtagsregelung für Ausschluss redlichen Erwerb
    Leitsatz: Die Änderungen des Vermögensgesetzes durch das 2. VermRÄndG finden nur für solche Verfahren Anwendung, die bei Inkrafttreten des 2. VermRÄndG noch nicht durch eine das behördliche Verfahren abschließende Verwaltungsentscheidung beendet waren. Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG a. F. (kein redlicher Erwerb von Grundstücken und Gebäuden nach dem 18. Oktober 1989) ist mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 1 GG vereinbar.
    BVerwG
    12.11.1993
  4. 13 C 51/93 - Kündigung wegen Zahlungsverzug; Schonfrist; Heilung durch Nachzahlung; Ausschluss erneuter Heilungswirkung; Übernahmeerklärung des Sozialamtes
    Leitsatz: 1. Wird eine fristlose Kündigung infolge vollständiger Nachzahlung der Mietrückstände unwirksam, bevor Räumungsklage erhoben wird, so ist auch dadurch bei einer späteren erneuten fristlosen Kündigung eine Heilung durch Nachzahlung ausgeschlossen. 2. Dies gilt dann nicht, wenn nach der ersten fristlosen Kündigung nur ein Teil nachgezahlt wird und die erneute fristlose Kündigung teilweise auf einen Restbetrag der früheren Kündigung gestützt wird. 3. Die Übernahmeerklärung des Sozialamtes macht die fristlose Kün-digung nur dann unwirksam, wenn sie innerhalb der Schonfrist dem Vermieter im Original zugeht. Übersendung durch Telefax an das Ge-richt oder die Prozeßbevollmächtigten des Vermieters reicht nicht aus.
    AG Charlottenburg
    12.11.1993
  5. 1 BvR 696/93 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Rechtsmissbrauch
    Leitsatz: 1. Die Fachgerichte haben den Eigennutzungswunsch des Eigentümers grundsätzlich zu respektieren und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen. Die von den Gerichten zu prüfenden Grenzen des Erlan-gungswunsches sind, ob dieser ernsthaft verfolgt wird, ob er mißbräuchlich ist oder ob der Wohnbedarf in einer anderen freigewordenen Wohnung des Vermieters ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann. 2. Wer finanzielle Mittel dazu verwendet, eine Eigentumswohnung zu erwerben, um in dieser selbst zu wohnen, weil er schlichtweg "Herr seiner eigenen vier Wände" sein will, gestaltet sein Leben vernünftig und nachvollziehbar. Die Fachgerichte sind nicht berufen, den Vermieter in die Rolle eines Eigentümers zu drängen, der sein Wohnungseigentum lediglich als Kapitalanlage nutzt. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    11.11.1993
  6. V ZR 284/92 - Modrowkaufvertrag über zur Nutzung überlassenes Grundstück
    Leitsatz: Der Eigentümer eines Einfamilienhauses, der aufgrund des "Modrow-Gesetzes" zur Vervollständigung auch das Eigentum an dem ihm mit dinglicher Wirkung zur Nutzung überlassenen Grundstück erwerben wollte, hat nach Inkrafttreten der DDR Kommunalverfassung am 17. Mai 1990 keinen Anspruch mehr auf Abschluß eines Kaufvertrages zu den bei der zurückliegenden Antragstellung geltenden Baulandpreisen.
    BGH
    11.11.1993
  7. 18 C 318/93 - Mieterhöhungsverlangen; Wartefrist für ehemals preisgebundenen Altbau
    Leitsatz: Auch für ehemals preisgebundenen Altbau in Berlin gilt eine einjähri-ge Wartefrist bei Mieterhöhungen.
    AG Schöneberg
    11.11.1993
  8. IX ZR 229/92 - Steuerberaterhaftung; Belehrung über einkommensteuerliche Behandlung eines selbstgenutzten sogenannten aufwendigen Zweifamilienhauses; Nutzungsentschädigung wegen entgangenen Wohngenusses bei Nutzungsaufgabe
    Leitsatz: Gibt der Eigentümer eines aufwendig errichteten Wohnhauses dessen Eigennutzung wegen der damit verbundenen steuerlichen Belastungen auf, kann er von demjenigen, der ihm wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung ersatzpflichtig ist, keine Nutzungsentschädigung wegen entgangenen Wohngenusses verlangen.
    BGH
    11.11.1993
  9. 65 S 133/92 - Räumungsklage; gewillkürte Prozeßstandschaft; Vollmacht
    Leitsatz: Der Anspruch auf Herausgabe und Räumung von Wohnraum kann in gewillkürter Prozeßstandschaft geltend gemacht werden.
    LG Berlin
    10.11.1993
  10. 24 W 6075/92 und 6297/92 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Beschlussfähigkeit; Gemeinschaftsordnung
    Leitsatz: 1. Die Regelung des § 25 Abs. 3 WEG wird durch eine Bestimmung der Gemeinschaftsordnung wirksam abbedungen, nach der die Eigentümerversammlung beschlußfähig ist, wenn - ohne Rücksicht auf das Stimmrecht des einzelnen Wohnungseigentümers - die Wohnungseigentümer von mehr als der Hälfte aller Eigentumswohnungen vertreten sind (wie BayObLG, WE 1989, 64). 2. Ist mindestens die Hälfte der Wohnungseigentümer von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen, findet § 25 Abs. 3 WEG kei-ne Anwendung, so daß es der Einberufung einer neuen Versammlung nicht bedarf (wie BayObLG, WuM 1992, 709).
    KG
    10.11.1993