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18 S 1/16 - Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes beim Heizöleinkauf, Wohnungsleerstand rechtfertigt keine Abweichung von den Verteilungsmaßstäben der Heizkostenverordnung, Heizölwerte - Übersicht in DAS GRUNDEIGENTUM, DurchschnittswerteLeitsatz: 1. Der Vermieter genügt dem in § 556 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz BGB normierten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wenn er die in den Medien veröffentlichten Durchschnittspreise für Heizöl sichtet, um die Angemessenheit des dann ausgewählten Angebots zu beurteilen. Der Vermieter darf bei seiner Beschaffungsentscheidung neben dem Preis auch weitere Aspekte, wie beispielsweise die Zuverlässigkeit des Anbieters, dessen Erfahrung mit der besonderen Lage und der erschwerten Belieferung des Objekts oder auch eine langjährige Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten berücksichtigen. 2. Wohnungsleerstände rechtfertigen es nicht, zugunsten der verbleibenden Mieter von der Heizkostenverordnung und den dort gesetzlich festgeschriebenen Verteilungsmaßstäben abzuweichen; das gilt selbst dann, wenn ein sehr hoher Anteil leer stehender Wohnungen im Einzelfall dazu führt, dass die letzten verbliebenen Wohnungsmieter mit den verbrauchsabhängig berechneten Kosten einen überproportional hohen Anteil der Fixkosten auferlegt bekommen. (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 9/14 - GE 2015, 114).LG Berlin22.08.2016
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14 K 1131/99 - faktische staatliche Verwaltung, schädigende Maßnahme, AufbauhypothekLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Verminderung oder Aufhebung einer Aufbauhypothek setzt voraus, daß ein Schädigungstatbestand nach § 1 VermG gegeben ist. Daran fehlt es, wenn das Grundstück weder unter staatlicher Verwaltung stand noch einer schädigenden Maßnahme gem. § 1 VermG unterlag. 2. Ob staatliche oder private Verwaltung anzunehmen ist, richtet sich bei der Verwaltung durch eine staatliche Stelle nicht nach der organisatorischen Zuordnung des Verwalters, sondern vorrangig nach dem Rechtsgrund des Verwaltervertrages. 3. Maßgebend für die Beantwortung der Frage, ob eine schädigende Maßnahme vorliegt, die einen Eigentumsverlust bewirkt, sind die Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Wiedervereinigung.VG Dresden19.03.2003
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2-13 S 135/18 - Rückforderung ungültiger Sonderumlage durch ausgeschiedenen WohnungseigentümerLeitsatz: Nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses besteht jedenfalls für einen mittlerweile ausgeschiedenen Wohnungseigentümer ein Rückforderungsanspruch. Einer Beschlussfassung der Eigentümer bedarf es hierfür nicht.LG Frankfurt/Main14.03.2019
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2 W 6/18 - Amtshaftung auf Schadensersatz wegen rechtswidriger Erteilung einer GrundstücksverkehrsgenehmigungLeitsatz: Die Grundsätze der Drittschadensliquidation sind im Amtshaftungsrecht nicht anwendbar. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg24.01.2019
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BVerwG 8 C 5.95 - Abbau der Fehlsubventionierung; WohnungsfürsorgemittelförderungLeitsatz: ...§ 16 Satz 1 AFWoG anstelle des...BVerwG07.06.1996
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VG 4 A 47.07 - Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Neufestsetzung von GrundpfandrechtenLeitsatz: ...1. § 16 Abs. 5 VermG lässt sich auf...VG Berlin05.10.2007
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2 U 81/18 - Unbestimmtheit der Umlage „sämtlicher Betriebskosten“ im GewerberaummietvertragUrteil: ...hinsichtlich der Nrn. 1-16 hinreichende Klarheit...OLG Celle09.11.2018
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1 BvL 44/92; 1 BvL 48/92 - Wohnungsbindungsänderungsgesetz; Nachwirkungsfrist; Verlängerung nicht verfassungswidrigLeitsatz: ...Wohnungsbindungsänderungsgesetzes (BGBl 1990 I S. 934) angeordnete...BVerfG15.10.1996
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VG 25 A 237.96 - redlicher Erwerb; dingliches Nutzungsrecht; Erbbaurecht; Restitutionsausschlussgrund; Ausschlussgrund; Abwesenheitspflegschaft; Verwaltungspraxis; RatsmitgliedLeitsatz: Redlicher Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts schließt Rückübertragung eines vorher entzogenen Erbbaurechts aus.VG Berlin14.10.1998
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V ZR 153/18 - Gekorene Ausübungsbefugnis der WEG zur Geltendmachung individueller Schadensersatzansprüche gegen den VerwalterLeitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die individuellen Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter wegen der ihnen in einem Beschlussmängelverfahren auferlegten Kosten an sich ziehen und im eigenen Namen in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis). Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind.BGH08.02.2019