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  1. XI ZR 405/04 - Aufklärungs - und Warnpflicht der kreditgebenden Bank
    Leitsatz: Eine Aufklärungs - und Warnpflicht der kreditgebenden Bank, deren Verletzung sie zum Schadensersatz verpflichten könnte, ist  nur ausnahmsweise dann gegeben, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehensnehmers besteht und nach Treu und Glauben ein Hinweis der Bank geboten ist,weil die Bank einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer in Bezug auf ein spezielles Risiko hat, an dem das zu finanzierende Vorhaben scheitern kann, und dies auch erkennen kann.
    BGH
    24.01.2006
  2. V ZR 254/91 - Kleingartenanlage; Kündigung der mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge
    Leitsatz: a) Die mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge können von dem Landkreis gekündigt werden. b) Auch nach Auflösung der mit dem Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge kann ein Kleingartenverein die ihm von der LPG zur Errichtung einer Kleingartenanlage überlassenen Flächen vorläufig weiter nutzen und ausbauen.
    BGH
    17.12.1992
  3. V ZB 194/11 - Umfang des Hausgeldvorrechts; Zwangsversteigerung; Wohnungseigentum; Versteigerung; tituliertes Hausgeld; bevorrechtigte Wohngeldansprüche
    Leitsatz: Die von dem Schuldner in einem Zwangsversteigerungsverfahren gezahlten Hausgelder vermindern - im Unterschied zu den Zahlungen ablösungsberechtigter Dritter nach § 268 BGB - nicht den Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ZVG, bis zu dem die Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Rangklasse 2 zu befriedigen sind.
    BGH
    14.06.2012
  4. V ZR 145/11 - Passivlegitimation bei Anfechtungsklagen; notwendige Streitgenossen; Beschluss einer Untergemeinschaft
    Urteil: .... November 2011 - V ZR 45/11, GE 2012, 275). Für...
    BGH
    10.02.2012
  5. XII ZR 94/10 - Öffentliche Zustellung im Erbbauzinsverfahren nur nach vergeblicher Ausschöpfung aller geeigneten und zumutbaren Nachforschungen; unbekannter Aufenthaltsort; Anfrage beim Einwohnermeldeamt; Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes; Nachfrage beim Arbeitgeber; Zustellungsadressaten; Bruchteilsgemeinschaft; Verbindung von Wohnungen; Scheingeschäft; Bordellbetrieb; Zustellungsfiktion; Vollmachtsmissbrauch
    Leitsatz: a) Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat. b) Allein die ergebnislose Anfrage beim Einwohnermeldeamt und dem Zustellungspostamt des letzten Wohnsitzes des Zustellungsadressaten genügt hierfür in der Regel nicht. c) Die rechtsgeschäftliche Begründung einer Bruchteilsgemeinschaft setzt stets ein gemeinsames Handeln der Beteiligen bzw. eine wirksame Vertretung voraus. (Leitsatz c] von der Redaktion)
    BGH
    04.07.2012
  6. V ZR 164/13 - Übergang von Organstellung und Verwaltervertrag bei Verschmelzung; vorzeitige Kündigung des Verwaltervertrages bei Verschmelzung
    Leitsatz: Bei der Verschmelzung einer zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellten juristischen Person auf eine andere juristische Person gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; der Verwaltervertrag erlischt nicht in entsprechender Anwendung von § 673 BGB, weil diese Norm durch die im Umwandlungsgesetz enthaltenen Spezialvorschriften verdrängt wird. Die Verschmelzung der Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage stellt zwar als solche keinen wichtigen Grund dar, der eine vorzeitige Kündigung eines Verwaltervertrags rechtfertigt; an die erforderlichen besonderen Umstände, die die Fortführung der Verwaltung durch den übernehmenden Rechtsträger für die Wohnungseigentümer unzumutbar machen, sind aber keine hohen Anforderungen zu stellen.
    BGH
    21.02.2014
  7. VIII ZR 24/21 - Uneingeschränkte Anwendung des Mietspiegels mit Orientierungshilfe
    Leitsatz: 1. Ein anscheinender Verstoß eines Mieterhöhungsverlangens gegen das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung („Mietendeckel“) ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des Gesetzes in jedem Fall unbeachtlich.2. Bei einem Mietspiegel mit Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung handelt es sich um ein abgestimmtes Beurteilungskonzept, dem das Gericht uneingeschränkt folgen kann. Es ist aber befugt, mit sachverständiger Beratung zusätzliche Aspekte in die Bewertung einzubeziehen.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    14.06.2022