Urteil Uneingeschränkte Anwendung des Mietspiegels mit Orientierungshilfe
Schlagworte
Uneingeschränkte Anwendung des Mietspiegels mit Orientierungshilfe
Leitsätze
1. Ein anscheinender Verstoß eines Mieterhöhungsverlangens gegen das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung („Mietendeckel“) ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit des Gesetzes in jedem Fall unbeachtlich.
2. Bei einem Mietspiegel mit Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung handelt es sich um ein abgestimmtes Beurteilungskonzept, dem das Gericht uneingeschränkt folgen kann. Es ist aber befugt, mit sachverständiger Beratung zusätzliche Aspekte in die Bewertung einzubeziehen.
(Leitsätze der Redaktion)
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