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  1. 4 U 82/19 - Kein Kündigungsrecht für vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss
    Leitsatz: 1. § 43b TKG ist im Verhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter, der nach § 2 Nr. 15 lit b) der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, nicht anwendbar. 2. Der Vermieter ist deshalb nicht verpflichtet, dem Mieter ein gesondertes Kündigungsrecht für den langfristigen Vertrag über den Breitbandkabelanschluss einzuräumen. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    OLG Hamm
    28.05.2020
  2. 3 U 82/19 - Verringerung der Betriebskostenvorauszahlungen, Schriftform bei langjährigem Mietvertrag
    Leitsatz: 1. Der wegen eines Mietmangels fristlos kündigende Mieter muss, auch wenn der Mangel wiederholt eingetreten ist, den Vermieter abmahnen, wenn dieser jeweils Mangelbeseitigungsversuche unternommen und hat die vom Mieter tatsächlich genutzten Räume davon nicht oder nur geringfügig betroffen sind. 2. In einem Mietvertrag über mehr als ein Jahr bedarf auch eine Verringerung der Betriebskostenvorauszahlungen der Schriftform; diese ist durch Austausch gegenseitiger Schreiben nicht gewahrt. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    07.07.2020

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