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Urteil Kein Kündigungsrecht für vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss
Schlagworte
Kein Kündigungsrecht für vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss
Leitsätze
1. § 43b TKG ist im Verhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter, der nach § 2 Nr. 15 lit b) der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, nicht anwendbar.
2. Der Vermieter ist deshalb nicht verpflichtet, dem Mieter ein gesondertes Kündigungsrecht für den langfristigen Vertrag über den Breitbandkabelanschluss einzuräumen.
(Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
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