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Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 13 U 111/16 - Fortdauernde Zwangsverwaltung hindert Sonderkündigungsrecht des Erstehers nicht
    Leitsatz: 1. Der Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlags ist für die Bestimmung des ersten zulässigen Kündigungstermins im Sinne des § 57a ZVG auch dann maßgeblich, wenn neben der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung angeordnet ist. 2. Die über den Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses fortbestehende Zwangsverwaltung hat weder zur Folge, dass das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG dem Zwangsverwalter zusteht, noch dass dieses von dem Ersteher erst nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ausgeübt werden kann.
    OLG Frankfurt/Main
    04.11.2016
  2. 8 U 111/16 - Räumungsfrist für Heimbewohner
    Leitsatz: .... Dezember 2012 - 8 U 246/11)....
    KG
    18.07.2016
  3. 3 W 136/17 - Gegenläufige einstweilige Verfügungen mit Unterlassungs- und Duldungsverpflichtung, Entschuldigung eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung
    Leitsatz: Eine zuerst ergangene einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Besitzstörung, welche sich auf possessorische Besitzansprüche stützt, wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Verfügungsgläubiger in einer später erlassenen einstweiligen Verfügung gestützt auf petitorische Besitzansprüche des anderen zur Duldung der Besitzbeeinträchtigung verpflichtet wird; die zuerst ergangene Verfügung bedarf zu ihrer Wirkungslosigkeit der Aufhebung. Die später erlassene Duldungsverfügung entschuldigt den dortigen Gläubiger nicht bei Verstößen gegen eine gegen ihn gerichtete, frühere Unterlassungsverfügung.
    OLG Rostock
    07.11.2017