Urteil Gegenläufige einstweilige Verfügungen mit Unterlassungs- und Duldungsverpflichtung, Entschuldigung eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung
Schlagworte
Gegenläufige einstweilige Verfügungen mit Unterlassungs- und Duldungsverpflichtung, Entschuldigung eines Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung
Leitsätze
Eine zuerst ergangene einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Besitzstörung, welche sich auf possessorische Besitzansprüche stützt, wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Verfügungsgläubiger in einer später erlassenen einstweiligen Verfügung gestützt auf petitorische Besitzansprüche des anderen zur Duldung der Besitzbeeinträchtigung verpflichtet wird; die zuerst ergangene Verfügung bedarf zu ihrer Wirkungslosigkeit der Aufhebung.
Die später erlassene Duldungsverfügung entschuldigt den dortigen Gläubiger nicht bei Verstößen gegen eine gegen ihn gerichtete, frühere Unterlassungsverfügung.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?