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Urteil Räumungsfrist für Heimbewohner
Schlagworte
Räumungsfrist für Heimbewohner
Leitsatz
Der Mieter, der in den Räumen ein Wohn- und Pflegeheim betreibt, kann eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO nicht beanspruchen. Die Heimbewohner können ihre Interessen selbst wahren, da der Vermieter auch gegen sie einen Räumungstitel erwirken muss (Aufgabe von Senat, Urteil vom 17. Dezember 2012 - 8 U 246/11).
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