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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. 65 T 15/23 - Gebührenstreitwert für Feststellungsklagen zur Mietpreisbremse
    Leitsatz: ...Beschluss des LG Berlin 67 T 77/22)...
    LG Berlin
    15.02.2023
  2. 8 W 53/23 - Gebührenstreitwert für Verfahren zur „Mietpreisbremse“
    Leitsatz: § 41 Abs. 5 GKG gilt nicht - auch nicht analog - für den Gebührenwert von Klagen auf Feststellung einer Überschreitung der gem. § 556d Abs. 1 BGB zulässigen Miete.
    KG
    06.11.2023
  3. 64 S 309/22 - Rechtsmissbräuchliche Auskunftsklage
    Leitsatz: .... 14.2.2023 und LG Berlin - 65 S 198/22 -, Urt. v...
    LG Berlin
    30.08.2023
  4. 64 S 189/22 - Keine Berufung auf Ausnahmetatbestand einer bestandsgeschützten höheren Vormiete bei Verletzung der Informationspflichten
    Leitsatz: 1. Ein Vermieter kann sich bei einer über die Grenze der „Mietpreisbremse“ gemäß § 556d Abs. 1 BGB hinausgehenden Mietvereinbarung nicht auf den Ausnahmetatbestand einer bestandsgeschützten höheren Vormiete nach § 556e Abs. 1 BGB berufen, soweit der Vormieter die Vormiete deswegen tatsächlich nicht schuldete, weil der Vermieter diesem gegenüber seine aus § 556g Abs. 1a BGB fließenden Informationspflichten verletzt hatte.2. Das Interesse des Mieters an der Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Miete auf das nach den Vorschriften über die „Mietpreisbremse“ gemäß §§ 556d ff. BGB höchstzulässige Maß ist entsprechend § 41 Abs. 5 GKG mit dem einfachen und nicht mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der streitigen Mietpreisüberhöhung zu bewerten. (Anschluss KG - 12 W 26/22 -, Beschl. v. 29.9.2022, GE 2022, 1258 ff.; entgegen BGH - VIII ZR 382/21 -, Urt. v. 18.5.2022, Rn. 54 und BGH - VIII ZR 45/19 -, Urt. v. 27.5.2020, BGHZ 225, 352 ff., Rn. 117)
    LG Berlin
    26.04.2023