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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 51)
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V ZR 132/18 - Kein Übergang einer Forderung gegen den Gebäudeversicherer auf den Ersteher, Veräußerung/Erstehung in der Zwangsversteigerung nach dem Schadensereignis, Übertragung der aus einem Schadensereignis entstandenen Forderung aus einer GebäudeversicherungDer Fall: ...die W KG, die noch 2002 als Eigentümerin...BGH12.04.2019
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V ZR 75/11 - Sondereigentum an Doppelstockgarage erstreckt sich auf HebeanlageLeitsatz: Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird.BGH21.10.2011
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BVerwG 5 C 26.10 - Ausgleichsleistung; Anteilseigner; Gesellschaft; Erbe; Familiengesellschaften; Schachtelbeteiligung; Enteignung; Wertminderung; personaler Bezug; Wiedergutmachung; Sozialstaatsprinzip; GleichbehandlungsgrundsatzLeitsatz: Anspruchsberechtigt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 AusglLeistG sind auch natürliche Personen, die Anteilseigner einer Gesellschaft waren, welche ihrerseits an der Gesellschaft beteiligt war, deren Vermögen enteignet wurde, sofern der Wert der Anteilsrechte durch die Enteignung gemindert wurde.BVerwG19.10.2011
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VIII ZR 274/06 - Formularmäßige Preisanpassungsklausel in ErdgassondervertragUrteil: ...Stelle ab dem 8. November 2006 die...BGH17.12.2008
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V ZR 273/94 - Zuschlag unvermessener GebäudegrundstückeLeitsatz: Zum Umfang des Zuschlags unvermessener Gebäudegrundstücke im Gebiet des ehemaligen Landes Preußen.BGH15.03.1996
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VIII ZR 124/05 - Schönheitsreparaturen mit starren (unwirksamen) Fristen; Rauchen im Rahmen vertragsgemäßen Gebrauchs; besenreine Wohnungsrückgabe bedeutet nur Beseitigung grober VerschmutzungenLeitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum. 2. Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen. 3. Mangels anderweitiger Vereinbarung verhält sich ein Mieter, der in der gemieteten Wohnung raucht und hierdurch während der Mietdauer schönheitsreparaturmäßig zu beseitigende Ablagerungen verursacht, grundsätzlich nicht vertragswidrig. Liegt allerdings eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Schädigung der Mietsache vor, führt das zu einer Schadensersatzpflicht des Mieters. (Leitsatz zu 3 durch die Redaktion)BGH28.06.2006
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V ZR 79/07 - Abspaltung eines Grundstücks bei UmwandlungLeitsatz: Bei der Spaltung geht das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 Satz 1 GBO bezeichnet sind.BGH25.01.2008
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XII ZR 104/19 - Einhaltung der Schriftform, Rechtsnatur eines Geldautomatenaufstellungsvertrags, Ablauf der Mindestmietzeit im RevisionsverfahrenLeitsatz: a) Zur Rechtsnatur eines Vertrags über die Aufstellung eines Geldautomaten (Fortführung von Senatsurteil vom 17. Juli 2002 - XII ZR 86/01 - NJW 2002, 3322). b) Für die Einhaltung der Schriftform ist es nicht erforderlich, dass schon die erste Vertragsurkunde selbst alle Schriftformvoraussetzungen erfüllt. Vielmehr genügt es, wenn diese Voraussetzungen durch eine nachfolgende Änderungsvereinbarung gemeinsam mit der in Bezug genommenen ersten Vertragsurkunde erfüllt werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 29. April 2009 - XII ZR 142/07 - NJW 2009, 2195). c) Dabei kann es im Einzelfall auch genügen, wenn lediglich eine dem Vertrag beigefügte Anlage von den Parteien unterschrieben wird, sofern hinreichend deutlich ist, auf welchen Vertrag sich die Anlage bezieht. d) Im Räumungsprozess kann der während des Revisionsverfahrens eingetretene Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit eines Mietvertrags vom Revisionsgericht berücksichtigt werden, wenn schützenswerte Belange des Mieters nicht entgegenstehen.BGH04.11.2020
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1 K 1057/99 - Restitutionsausschluß; Nutzungsrecht; Eigenheimerrichtung; Grundstückserwerbsrecht; ErwerbsrechtLeitsatz: Ein "isoliertes" dingliches Nutzungsrecht an einem Grundstück, das nicht für die Errichtung eines Eigenheims, sondern für den Erwerb eines Eigenheims verliehen wurde, führt nicht zum Restitutionsausschluß, wenn der mit diesem Recht verbundene Gebäudeerwerb bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes noch nicht vollendet war. (Leitsatz der Redaktion)VG Cottbus22.05.2002
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VG 1 A 162.05 - Unterschutzstellung; Musikaliensammlung; Kulturgut; NS-Verfolgtensituation; Washingtoner AbkommenLeitsatz: 1. Die Unterschutzstellung von Teilen einer historischen Musika-lien-sammlung nach dem Kulturgutschutzgesetz (KuSchG) kann auch für Ver-mögenswerte erfolgen, die zuvor nach dem VermG rückübertragen wurden. 2. Die Rechtswirksamkeit der Unterschutzstellung setzt die konstitutive Eintragung in ein "Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter" voraus. 3. Werden nur einzelne Teile (206) einer gesamten Sammlung (23.965) unter Schutz gestellt, bedarf es zur Identifizierung der unter Schutz gestellten Teile einer besonderen individualisierenden Beschreibung. Die einzelnen Teile müssen jeweils die Schutzvoraussetzungen eines "national wertvollen Kulturgutes" i.S.d. § 1 KuSchG erfüllen. 4. Die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens ist materiell bereits gerechtfertigt, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, daß die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen bzw. die Auffassung besteht, daß die einzutragenden Gegenstände unter den Schutz des Gesetzes fallen könnten und diese Einschätzung nicht abwegig ist. 5. Gegen die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens kann der betroffene Privateigentümer mit der Leistungsklage vorgehen; ab Ein-tragung der Unterschutzstellung kann er dagegen mit der Anfechtungsklage vorgehen. 6. Die Unterschutzstellung ist ein gebundener Verwaltungsakt, deshalb können die besondere NS-Verfolgungssituation des Privateigentümers bzw. seiner Rechtsvorgänger, die Besonderheiten des VermG oder die Washingtoner Prinzipien i. V. m. der Gemeinsamen Erklärung erst im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung Berücksichtigung finden. 7. Die Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine rechtlich nicht bindende Erklärung der Teil-neh-merstaaten. Auch die Gemeinsame Erklärung vom Dezember 1999 der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände stellt keine Rechtsnorm dar, die eine rechtliche Bindung unmittelbar begründet.VG Berlin29.11.2006