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  1. 14 S 23/21 - Grob fahrlässige Unkenntnis anfänglicher Mängel
    Leitsatz: 1. Ungünstige Eigenschaften der Mietsache muss der Vermieter nicht ungefragt offenlegen; ein Inserat mit günstigen Fotos ist keine arglistige Täuschung.2. Grob fahrlässige Unkenntnis von Mängeln schließt eine Minderung oder fristlose Kündigung aus.3. Das ist dann der Fall, wenn der Mieter vor Abschluss des Mietvertrages auf eine gründlichere Besichtigung der Wohnung verzichtet.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Lübeck
    07.07.2022
  2. V ZR 23/21 - (Berliner) Grundstückseigentümer müssen eine die Grenze überschreitende Wärmedämmung dulden
    Urteil: ...Vereinbarkeit der Norm mit Art. 14 Abs. 1 GG. In den...
    BGH
    01.07.2022
  3. 1 BvR 2275/07 - Restitution; Bruchteilseigentum; Durchgriff; weggeschwommene Vermögensgegenstände; verfolgungsbedingte Vermögensschädigungen; Unternehmensrestitution; Wohnungsbau; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; S.-Siedlung; Siedlungsgesellschaft
    Schlagworte: ...S.-Siedlung...
    BVerfG
    16.09.2009
  4. XII ZB 340/14 - Zuständigkeit des WEG-Gerichts in einer Familiensache
    Leitsatz: In einer sonstigen Familiensache ist die Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts nur dann begründet, wenn es sich um eine Streitigkeit nach § 43 WEG handelt oder eine bedeutsame Vorfrage aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts streitentscheidend ist.
    BGH
    16.09.2015
  5. V ZR 27/14 - Erbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft, Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, Begründung einer Verpflichtung zur Zahlung von durch Gemeinden, Grunderwerb durch Ersitzen
    Leitsatz: Ein Erbbaurechtsvertrag bedarf als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er eine Verpflichtung der Gemeinde begründet, einen Erbbauzins zu zahlen. Der Erwerb durch Ersitzung trägt seinen Rechtsgrund in sich und schließt Ansprüche gegen den Erwerber aus ungerechtfertigter Bereicherung aus.
    BGH
    22.01.2016
  6. 66 S 24/24 - Entschädigung für verhinderten barrierefreien Umbau
    Leitsatz: 1. Verweigert der Vermieter für längeren Zeitraum die Zustimmung zum behindertengerechten Umbau (hier: Rollstuhlrampe), kann wegen Diskriminierung eine Entschädigung beansprucht werden.2. Der Anspruch steht nicht nur dem Mieter, sondern auch dem behinderten Ehemann des Mieters zu.3. Die Ausschlussfrist des § 21 AGG beginnt erst mit Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung eines Duldungsurteils zu laufen.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin II
    30.09.2024
  7. V ZR 77/21 - Unwirksame Bestimmung über einseitige Verwalterbestellung durch den tei-lenden Eigentümer, Vorbehalt der Verwalterbestimmung durch den teilenden Eigentümer
    Der Fall: ...Wohnung Nr. 5 und wurde am 14. Januar 2019 als...
    BGH
    11.03.2022
  8. OVG 10 S 13.12 - Vorläufiger Rechtsschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben; Bindungswirkung eines Vorbescheides im Verhältnis zu Dritten; Einfügen in die nähere Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme; Schutz der Umgebung von Denkmalbereichen; wesentliche Beeinträchtigung eines Denkmalbereiches durch ein Bauvorhaben
    Urteil: .... Beschluss vom 10. Mai 2012, OVG 2 S 13/12), soll...
    OVG Berlin-Brandenburg
    11.03.2014
  9. VIII ZR 232/15 - Eigenbedarf für Gesellschafter einer GbR, Umfang der Anbietpflicht einer Ersatzwohnung und Rechtsfolgen einer Verletzung der Anbietpflicht
    Leitsatz: ...Rn. 14; vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR...
    BGH
    14.12.2016
  10. V ZR 128/23 - Änderung der vereinbarten Kostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss
    Leitsatz: a) § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, die Änderung des Verteilungsschlüssels für die Zuführung zu Rücklagen zu beschließen.b) Die Formulierung „bestimmte Arten von Kosten“ in § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG hebt lediglich das allgemein für Beschlüsse geltende Bestimmtheitserfordernis hervor und begründet keine darüberhinausgehenden Anforderungen.c) Ein auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG gefasster Beschluss, mit dem ein vereinbarter Verteilungsmaßstab, der bestimmte Wohnungseigentümer privilegiert (hier: unterdimensionierte Miteigentumsanteile der Gewerbeeinheiten), geändert wird, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn es für die vereinbarte Privilegierung keinen sachlichen Grund gab (Fortführung von Senat, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 3/11, GE 2011, 1627 = NJW-RR 2011, 1646 Rn. 10).
    BGH
    14.02.2025