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  1. 5 C 674/86 - Fristgemäßer Eingang der Mietzahlung; Formularklausel; Mieterschutz bei Mischmietverhältnis; Mietzinszahlung, Formularklausel, Rechtzeitigkeitsklausel, Mischmietverhältnis, Gewerbemietvertrag, Wohnraummiete, Mieterschutz
    Leitsatz: 1. Die Rechtzeitigkeitsklausel im Formularmietvertrag, wonach es auf den Eingang des Geldes beim Vermieter ankommt, verstößt nicht gegen §§ 9 oder 11 AGBG. 2. Bei einem Mischmietverhältnis überwiegt dann der Wohnzweck, wenn dies den tatsächlichen Vereinbarungen entspricht. Einseitige unwidersprochene Erklärungen des Mieters vor oder nach Vertragsabschluß sind bei entgegenstehenden schriftlichen Vereinbarungen unerheblich.
    AG Tiergarten
    09.03.1987
  2. 8 REMiet 1/86 - Fristwahrung für Widerspruch gegen Gebrauchsfortsetzung; Mietverhältnis, stillschweigende Verlängerung; Widerspruch des Vermieters; Fortsetzung des Gebrauchs; Fristablauf; Klagezustellung
    Leitsatz: Die in § 568 BGB bestimmte Frist für den Widerspruch gegen die Fortsetzung eines Mietverhältnisses wird durch nachträgliche Zustellung einer vor Fristablauf eingereichten Klage nicht gewahrt, § 270 Abs. 3 ZPO ist nicht anwendbar.
    OLG Stuttgart
    09.03.1987
  3. 8 REMiet 1/86 - Fristwehrung für Widerspruch gegen Gebrauchsfortsetzung; Mietverhältnis, stillschweigende Verlängerung; Widerspruch des Vermieters; Fortsetzung des Gebrauchs; Fristablauf; Klagezustellung
    Leitsatz: Die in § 568 BGB bestimmte Frist für den Widerspruch gegen die Fortsetzung eines Mietverhältnisses wird durch nachträgliche Zustellung einer vor Fristablauf eingereichten Klage nicht gewahrt, § 270 Abs. 3 ZPO ist nicht anwendbar.
    OLG Stuttgart
    09.03.1987
  4. 2 C 330/86 - Mangel der Miethaustreppe; Mitverschulden; Verkehrssicherungspflicht; Treppenaufgang; Treppenstufe, Mangel
    Leitsatz: Der Grundsatz, daß man sich mit einer Hand festhalten muß, gilt nicht für deutsche Miethaustreppen.
    AG Charlottenburg
    11.03.1987
  5. 18 C 123/86 - Verjährung/Bereicherungsanspruch nach Senkung der Miete; Mietsenkung/Verjährung des Rückforderungsanspruches; Bereicherungsanspruch nach Mietsenkung/Verjährung
    Leitsatz: Wird die Miete einer öffentlich geförderten Wohnung durch rechtskräftigen Bescheid der Mietpreisstelle nach dem Berliner Mietsenkungsgesetz gesenkt, so verjähren die aus diesem Bescheid resultierenden Ansprüche des Mieters nach 30 Jahren (§ 195 BGB).
    AG Schöneberg
    12.03.1987
  6. 4 C 277/86 - Betriebskostenzuschläge/Vergrößerung der Wohnfläche durch Dachgeschoßausbau; Betriebskostenzuschläge/Altbau; Dachgeschoßausbau/Betriebskostenzuschläge; Betriebskostensteigerungen/Altbau
    Leitsatz: Wird die Wohnfläche durch den Ausbau des Dachgeschosses vergrößert, müssen die bisherigen Betriebskosten im Verhältnis der alten und der neu hinzugekommenen Flächen verteilt werden, so daß sich eine Senkung für die bisherige Abrechnungsfläche ergibt und alle Wohnungen gleichermaßen an den Betriebskosten beteiligt werden. Betriebskostensteigerungen dürfen sodann auf die Gesamtfläche verteilt werden.
    AG Tiergarten
    13.03.1987
  7. 5 C 84/87 - Wohnungsbesichtigung; Mietnebenpflichten; Besichtigung der Wohnung; Begründungspflicht; Mietzinszahlung unter Vorbehalt
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Zahlung des uneingeschränkten Mietzinses. 2. Der Vermieter kann nur dann einen Anspruch auf Besichtigung der Wohnung klageweise geltend machen, wenn er dem Mieter die Gründe dafür vorher mitgeteilt hat.
    AG Tiergarten
    16.03.1987
  8. 5 C 84/87 - Wohnungsbesichtigung; Mietnebenpflichten; Besichtigung der Wohnung; Begründungspflicht; Mietzinszahlung unter Vorbehalt
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Zahlung des uneingeschränkten Mietzinses. 2. Der Vermieter kann nur dann einen Anspruch auf Besichtigung der Wohnung klageweise geltend machen, wenn er dem Mieter die Gründe dafür vorher mitgeteilt hat.
    AG Tiergarten
    16.03.1987
  9. 3 ReMiet 1/87 - Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung; Beendigung des Mietverhältnisses; Fristlose Kündigung; vertragswidriger Gebrauch; Familienzuwachs; Überbelegung
    Leitsatz: Ist eine Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses durch Vergrößerung der Familie des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt worden, so darf der Vermieter in der Regel allein aufgrund der Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs nach Abmahnung den Mietvertrag fristlos kündigen (§ 553 BGB).
    OLG Karlsruhe
    16.03.1987
  10. 3 REMiet 1/87 - Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; vertragswidriger Gebrauch; Familienzuwachs; Überbelegung
    Leitsatz: Ist eine Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses durch Vergrößerung der Familie des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt worden, so darf der Vermieter in der Regel allein aufgrund der Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs nach Abmahnung den Mietvertrag fristlos kündigen (§ 553 BGB).
    OLG Karlsruhe
    16.03.1987