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OVG 4 B 107.86 - Modernisierung ohne finanzielle Aufwendungen; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsumlage; finanzielle Aufwendungen, Nachweise; Belege, fehlendeLeitsatz: Die Modernisierungsumlage nach § 11 AMVOB setzt zwingend voraus, daß vom Vermieter finanzielle Aufwendungen getragen worden sind. Ist dies nicht der Fall oder können solche Aufwendungen nicht in geeigneter Form belegt und nachgewiesen werden und ist dieser Mangel auch nicht aufgrund der sonstigen Begleitumstände zu vernachlässigen, liegen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für eine Umlage nach § 11 AMVOB nicht vor.OVG Berlin06.10.1987
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OVG 4 B 109/85 - Modernisierungszuschlag/Energieeinsparung; Modernisierungszuschlag/Einbau einer Gasetagenheizung; Gasetagenheizung/Modernisierungszuschlag; Energieeinsparung/Modernisierungszuschlag; Heizenergieeinsparung/ModernisierungszuschlagLeitsatz: Die Zulässigkeit der Mieterhöhung für energiesparende Maßnahmen setzt nach dem Wortlaut des § 11 Abs. 1 Satz 1 AMVOB entscheidend voraus, daß die Modernisierung die nach der Wärmebedarfsberechnung mögliche Energieeinsparung auch tatsächlich bewirkt. Dies ist (z. B.) nicht der Fall, wenn a) der tatsächliche Wärmebedarf der Wohnung, bedingt durch Mängel des Dämmschutzes, die bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt werden, über dem ermittelten Wärmebedarf liegt oder wenn b) die vorhandene Gasetagenheizung nicht auf den verringerten Wärmebedarf der Wohnung technisch abgestimmt werden kann, so daß die Heizungsanlage nicht entsprechend dem verringerten Wärmebedarf auch weniger Energie verbraucht.OVG Berlin03.03.1987
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OVG 4 B 59.85 - Keine Berücksichtigung von Kosten; die nicht notwendig durch die Baumaßnahme entstanden sind; Modernisierungskosten; Bauliche Änderungen; KostenLeitsatz: Vereinbart ein Hauseigentümer mit dem zur Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme beauftragten Generalübernehmer Leistungsbedingungen, die der VOB nicht entsprechen und die noch über die Risikoverteilung des Werkvertragsrechts des BGB hinausgehen, so können die aufgewendeten Kosten nach § 11 AMVOB nicht vollständig umgelegt werden; sie sind vielmehr auf das ortsübliche, angemessene Maß zu begrenzen.OVG Berlin22.04.1987
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OVG 4 B 59.85 - Keine Berücksichtigung von Kosten, die nicht notwendig durch die Baumaßnahme entstanden sind; Modernisierungskosten; bauliche Änderungen, KostenLeitsatz: Vereinbart ein Hauseigentümer mit dem zur Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme beauftragten Generalübernehmer Leistungsbedingungen, die der VOB nicht entsprechen und die noch über die Risikoverteilung des Werkvertragsrechts des BGB hinausgehen, so können die aufgewendeten Kosten nach § 11 AMVOB nicht vollständig umgelegt werden; sie sind vielmehr auf das ortsübliche, angemessene Maß zu begrenzen.OVG Berlin22.04.1987
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OVG 7 S 393.87 - RechtsbehelfsbelehrungLeitsatz: Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Widerspruch sei innerhalb eines Monats nach "Zugang" des Bescheides einzulegen).OVG Berlin21.12.1987
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VG 13 A 94.85 - Zweckentfremdung von Wohnraum, AbrißgenehmigungLeitsatz: Die längerfristige Renditelosigkeit eines Mietshauses rechtfertigt das Abrißver langen nicht, wenn sie auf den aufzubringenden Kosten für solche unterlassenen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen beruht, die ein auf den Erhalt der Bausubstanz bedachter Eigentümer mit Sicherheit bereits erheblich früher durchgeführt hätte (Abweichung von der bisherigen, nur auf die Kosten für die Be seitigung von Folgeschäden abstellenden Rechtsprechung der Kammer im Anschluß an BVerwGE 71, 291).VG Berlin15.05.1987
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VG 14 A 120..86 - Wohnwertverbesserung durch Änderung der Art der Beheizung; Mietpreisrecht; Wertverbesserungszuschlag; Wohnwertverbesserung; bauliche Änderung durch Vermieter; Gasetagenheizung; Ölzentralheizung; HeizartumstellungLeitsatz: Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung ist keine Wertverbesserung.VG Berlin01.10.1987
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VG 19 A 154.86 - Vorbescheid; Bauvorhaben; Baugenehmigung; Bauleitplanung; BauvorbescheidLeitsatz: Ein nach der BauOBln 1979 erteilter Vorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmi gung und nicht nur eine Zusage, die Baugenehmigung werde später erteilt werden. Daher kann durch eine nachträgliche Änderung der Bauleitplanung kein Einfluß auf das Bauvorhaben genommen werden, soweit über dessen Rechtmäßigkeit im Vorbe scheid bereits entschieden ist. (Gegen OVG Berlin, Beschluß vom 27. März 1986 - OVG 2 S 145.85 -, OVGE 17, 204 = NVwZ 1986, 579 = BauR 1986, 546 = UPR 1986, 273 = GE 1986, 613).VG Berlin24.06.1987
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VG 16 A 145.86 - Instandhaltungspauschale; Rücknahme des Ansatzes der Pauschale; öffentlich geförderter Wohnraum; Kostenmiete; Durchschnittsmiete; FernheizungLeitsatz: Zum Ansatz der Instandhaltungspauschale für Wohnungen, die an die Fernheizung angeschlossen sind.VG Berlin24.02.1987
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VG 14 A 120.86 - Modernisierung; Wertverbesserung; Umstellung einer Gasetagenheizung auf ÖlzentralheizungLeitsatz: Die Umstellung einer Gasetagenheizung auf Ölzentralheizung ist keine Wertverbesserung.VG Berlin01.10.1987