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Urteil Zweckentfremdung von Wohnraum, Abrißgenehmigung
Schlagworte
Zweckentfremdung von Wohnraum, Abrißgenehmigung
Leitsatz
Die längerfristige Renditelosigkeit eines Mietshauses rechtfertigt das Abrißver langen nicht, wenn sie auf den aufzubringenden Kosten für solche unterlassenen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen beruht, die ein auf den Erhalt der Bausubstanz bedachter Eigentümer mit Sicherheit bereits erheblich früher durchgeführt hätte (Abweichung von der bisherigen, nur auf die Kosten für die Be seitigung von Folgeschäden abstellenden Rechtsprechung der Kammer im Anschluß an BVerwGE 71, 291).
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