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  1. 8 C 639/87 - Betriebskosten; Heizkostenabrechnung durch Erwerber
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Vermieterpflicht zur Erteilung einer Heizkostenabrechnung auf den Erwerber in der Zwangsversteigerung übergehen kann.
    AG Charlottenburg
    18.12.1987
  2. 61 S 464/86 - Abwehrpflichten des Vermieters (hier Geräuschbelästigung); Gebrauchsgewährungspflicht; Abwehrpflichten des Vermieters; Geräuschbelästigung; Hausfrieden; vertragsgemäßer Zustand; Kündigungspflicht gegenüber Drittmieter
    Leitsatz: Der Vermieter kann aus § 536 BGB heraus verpflichtet sein, einen Mieter zu kündigen, wenn dieser durch erhebliche Geräuschbelästigung die anderen Mieter des Hauses stört. Die anderen Mieter des Hauses können einen solchen Anspruch gegen den Vermieter gerichtlich durchsetzen.
    LG Berlin
    21.12.1987
  3. 62 S 124/87 - Positive Vertragsverletzung; Vertragswidriger Gebrauch, positive Vertragsverletzung, Türen, Entfernung, Ofen, Entfernung, Schadenersatzanspruch des Vermieters
    Leitsatz: Der Ausbau von Türen, die Entfernung eines Ofens und die Besprühung eines WC-Beckens und einer Küchenspüle mit Lackfarbe stellen eine positive Forderungsverletzung dar.
    LG Berlin
    21.12.1987
  4. 62 S 124/87 - Mietbürgschaft, Umfang; Wohnraummietvertrag; Mietkaution; Mietbürgschaft, selbstschuldnerische; Sicherheit für Vertragserfüllung; Gerichtsstand des Mietbürgen
    Leitsatz: 1. Die selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Mietvertrag, dient zur umfassenden Sicherung der aus den Vertragspflichten des Mieters herrührenden Ansprüche. 2. Zum Gerichtsstand für die Inanspruchnahme des Bürgen.
    LG Berlin
    21.12.1987
  5. 62 S 124/87 - Umfang der selbstschuldnerischen Bürgschaft für einen Mietvertrag; positive Vertragsverletzung; Sicherheitsleistung; Bürgschaft, selbstschuldnerische; Hauptschuld; Bürgschaftsschuld; vertragswidriger Gebrauch; positive Vertragsverletzung; Türen, Entfernung; Ofen, Entfernung; Schadensersatzanspruch des Vermieters
    Leitsatz: 1. Die selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Mietvertrag, dient zur umfassenden Sicherung der aus den Vertragspflichten des Mieters herrührenden Ansprüche. 2. Der Ausbau von Türen, die Entfernung eines Ofens und die Besprühung eines WC-Beckens und einer Küchenspüle mit Lackfarbe stellen eine positive Forderungsverletzung dar.
    LG Berlin
    21.12.1987
  6. 62 S 124/87 - Gerichtsstand für Bürgschaftsschuld; Sicherheitsleistung; Mietbürgschaft; Bürgschaft, Gerichtsstand
    Leitsatz: Der ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO gilt auch für die Inanspruchnahme des Bürgen, wenn mit dem Bürgschaftsvertrag Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum gesichert werden sollen.
    LG Berlin
    21.12.1987
  7. 62 S 124/87 - Gerichtsstand für Bürgschaftsschuld; Sicherheitsleistung; Mietbürgschaft; Bürgschaft, Gerichtsstand
    Leitsatz: Der ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO gilt auch für die Inanspruchnahme des Bürgen, wenn mit dem Bürgschaftsvertrag Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum gesichert werden sollen.
    LG Berlin
    21.12.1987
  8. 62 S 124/87 - Umfang der selbstschuldnerischen Bürgschaft für einen Mietvertrag; Sicherheitsleistung; Bürgschaft, selbstschuldnerische; Hauptschuld; Bürgschaftsschuld
    Leitsatz: Die selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Mietvertrag dient zur umfassenden Sicherung der aus den Vertragspflichten des Mieters herrührenden Ansprüche.
    LG Berlin
    21.12.1987
  9. OVG 7 S 393.87 - Rechtsbehelfsbelehrung
    Leitsatz: Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Widerspruch sei innerhalb eines Monats nach "Zugang" des Bescheides einzulegen).
    OVG Berlin
    21.12.1987
  10. 14 C 591/87 - Nachrüstung der Hausantenne; Vermieterleistung; Hausantenne, Nachrüstung; Rundfunkempfang
    Leitsatz: Der Mieter hat keinen Anspruch, daß der Vermieter eine vorhandene Hausantenne für einen Empfang auf das Programm SAT 1 umrüstet.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    22.12.1987