Urteil Umfang der selbstschuldnerischen Bürgschaft für einen Mietvertrag
Schlagworte
Umfang der selbstschuldnerischen Bürgschaft für einen Mietvertrag; positive Vertragsverletzung; Sicherheitsleistung; Bürgschaft, selbstschuldnerische; Hauptschuld; Bürgschaftsschuld; vertragswidriger Gebrauch; positive Vertragsverletzung; Türen, Entfernung; Ofen, Entfernung; Schadensersatzanspruch des Vermieters
Leitsatz
1. Die selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Mietvertrag, dient zur umfassenden Sicherung der aus den Vertragspflichten des Mieters herrührenden Ansprüche.
2. Der Ausbau von Türen, die Entfernung eines Ofens und die Besprühung eines WC-Beckens und einer Küchenspüle mit Lackfarbe stellen eine positive Forderungsverletzung dar.
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