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  1. 62 S 307/86 - Mieterhöhungserklärung/Erläuterung; Mieterhöhung/Erläuterung; Erläuterung/Mieterhöhungserklärung; Sozialer Wohnungsbau/Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG sieht ausdrücklich vor, daß die Erklärung nur dann wirksam ist, wenn in ihr die Erhöhung berechnet und erläutert ist.
    LG Berlin
    18.01.1987
  2. 5 C 496/86 - Kein formularmäßiger Verzicht auf § 326 BGB; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Mietermehrheit; Qualifizierte Fristsetzung; Formularklausel; Erstanstrich nach Modernisierung
    Leitsatz: 1. Eine Formularvereinbarung, wonach bei mehreren Mietern eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (326 BGB) nur gegenüber einem Mieter auch einen Schadensersatzanspruch gegen den anderen Mieter entstehen läßt, verstößt gegen § 9 AGBG und ist unwirksam. 2. Schönheitsreparaturen können auch vor Beendigung des Mietverhältnisses geltendgemacht werden. 3. Zur Erstrenovierung, auch zum Erstanstrich nach Modernisierung, ist der Mieter nicht verpflichtet, gleichwohl ausgeführte Arbeiten müssen aber fachgerecht sein.
    AG Tiergarten
    19.01.1987
  3. 5 C 496/86 - Kein formularmäßiger Verzicht auf § 326 BGB; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Mietermehrheit; qualifizierte Fristsetzung; Formularklausel; Erstanstrich nach Modernisierung
    Leitsatz: 1. Eine Formularvereinbarung, wonach bei mehreren Mietern eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 326 BGB) nur gegenüber einem Mieter auch einen Schadensersatzanspruch gegen den anderen Mieter entstehen läßt, verstößt gegen § 9 AGBG und ist unwirksam. 2. Schönheitsreparaturen können auch vor Beendigung des Mietverhältnisses geltendgemacht werden. 3. Zur Erstrenovierung, auch zum Erstanstrich nach Modernisierung, ist der Mieter nicht verpflichtet, gleichwohl ausgeführte Arbeiten müssen aber fachgerecht sein. 4. Ob bei unterbliebener Erstrenovierung der Mieter keine Schönheitsreparaturen ausführen muß, bleibt offen; jedenfalls ist im Rechtsstreit eine substantiierte Darstellung des Anfangszustandes durch den Mieter erforderlich.
    AG Tiergarten
    19.01.1987
  4. 15 C 653/86 - Mieterhöhung/Beschränkung auf "Kostenmiete"; Mieterhöhung/Beschränkung auf Kostenmiete; Wirtschaftlichkeitsberechnung/keine Beifügung bei Mieterhöhung gem. § 2 MHG; Erhöhungsverlangen/Beifügung eines Gutachtens; Gutachten/mehr als drei Jahre alte Vergleichsmieten; Vergleichsmieten/mehr als drei Jahre alt; Sachverständigengutachten/als Begründungsmittel; Begründungsmittel/Sachverständigengutachten bei Mieterhöhung gem. § 2 MHG
    Leitsatz: 1. Die von dem Repräsentanten einer Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft auf einer Mieterversammlung abgegebene Erklärung, einen über die Kostenmiete hinausgehenden Mietzins nicht geltend machen zu wollen, ist für die Zulässigkeit einer Mieterhöhungsklage nach § 2 MHG ohne rechtliche Bedeutung. Insbesondere ergibt sich aus einer solchen "Ankündigung" nicht die Verpflichtung, dem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beizufügen. 2. Die Heranziehung eines Gutachtens mit Vergleichsmieten, die vor mehr als 3 Jahren berechnet wurden, führt nicht zur Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens nach § 2 MHG.
    AG Wedding
    19.01.1987
  5. 62 S 59/86 - Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Wohnung, unrenovierte
    Leitsatz: 1. Der zwischen dem Vor- und Nachmieter einer preisgebundenen Altbauwohnung mit Rücksicht auf den Abschluß eines Nachfolgemietvertrages geschlossene Kaufvertrag über Einrichtungsgegenstände des Vormieters ist insoweit wirksam, als der verlangte Kaufpreis dem objektiven Wert der veräußerten Gegenstände entspricht. 2. Der Käufer und Nachmieter hat die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung ergeben. 3. Zur Wertberechnung gekaufter Gegenstände. 4. Die Kammer folgt dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart (GE 86, 387).
    LG Berlin
    19.01.1987
  6. 65 S 113/86 - Schönheitsreparaturen; Renovierung; Treppenhausmängel; Minderungsquote
    Leitsatz: Zum Anspruch des Mieters auf Renovierung und Minderung bei Mängeln im Treppenhaus.
    LG Berlin
    20.01.1987
  7. 17 C 434/86 - Modernisierungsankündigung; Verbesserung der Mietsache; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht des Mieters; Ankündigungsschreiben, Inhalt; Heizungseinbau; Kostenvoranschlag; Wärmebedarfsberechnung
    Leitsatz: Zum Umfang der Informationspflicht nach § 541 b BGB.
    AG Schöneberg
    23.01.1987
  8. 8 U 1275/86 - Abstandszahlung; Möbelkaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter; Abzahlungsgeschäft; Scheinbestandteile; wesentliche Bestandteile; Bestandteile/Einbauten; Bestandteile/Sanitärinstallation; Sanitärinstallationen/wesentlicher Bestandteil; Gasherd/wesentlicher Bestandteil; Mietereinbauten/wesentlicher Bestandteil; Vormieter/Verkauf von Einbauten an Nachmieter; Nachmieter/Ankauf von Einbauten von Vormieter; Sittenwidrigkeit/Möbelkaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter; Beweislast/Verkäufer für Höhe seines Kaufpreisanspruches; Beweislastvereitelung/Käufer durch Vernichtung von gekauften Gegenständen; verdeckte Abstandszahlung/Möbelkaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter
    Leitsatz: 1. Das Abzahlungsgesetz ist nicht anwendbar auf einen Kaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter mit einem einheitlichen unaufgeschlüsselten Kaufpreis für bewegliche Sachen und Einbauten des Vormieters, die wesentlicher Bestandteil der Mietsache wurden. 2. Beim Vorliegen besonderer Umstände (hier: Einbauten des Vormieters sollen erkennbar auf Dauer in der Wohnung verbleiben) werden vom Vormieter installierte sanitäre Einrichtungen und ein ausgetauschter Küchenherd nicht nur Scheinbestandteile, sondern wesentliche Bestandteile der Mietsache. 3. Beruft sich der Nachmieter auf die Sittenwidrigkeit der Abstandsvereinbarung wegen des groben Mißverhältnisses zwischen Kaufpreishöhe und Zeitwert der überlassenen Sachen, muß er beweisen, daß dem Vormieter bei Abschluß der Abstandsvereinbarung der Sittenverstoß bekannt war. 4. Der Vormieter (Verkäufer), der den nichtgezahlten Kaufpreis fordert, ist im Hinblick darauf, daß ein Pauschalpreis für mehrere verkaufte Sachen vereinbart wurde, für die Angemessenheit des Kaufpreises darlegungs- und beweispflichtig.
    KG
    25.01.1987
  9. 5 C 672/86 - Ablauf der Abmahnfrist vor Kündigung; Vertragswidriger Gebrauch; Abmahnfrist; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Kündigungserklärung, Abgabe; Lebensgefährte als Wohnungsnutzer
    Leitsatz: Eine Kündigung wegen vertragswidriger Nutzung ist unwirksam, wenn der Kündigungsgrund zwar bei Zugang, nicht aber bei Abgabe der Kündigungserklärung vorlag.
    AG Tiergarten
    26.01.1987
  10. 52 T 92/86 - Kein Gesamtschuldnerausgleich des Mieters gegen früheren Mitmieter; Mietermehrheit; Ausscheiden eines Mitmieters; Schadensersatz wegen Verschlechterung; Gesamtschuldnerausgleich; Wiederherstellungsanspruch
    Leitsatz: Der Ehegatte, dem nach der Ehescheidung die Wohnung vom Familiengericht zum alleinigen Miet- und Nutzungsrecht zugewiesen worden war, haftet bei Auszug dem Vermieter für die Wiederherstellung des Zustandes allein; es besteht insoweit keine Gesamtschuldnerschaft des früheren Mitmieters (Ehepartner) gegenüber dem Vermieter, so daß der in der Wohnung verbliebene Ehepartner keinen Gesamtschuldnerausgleichsanspruch hat.
    LG Berlin
    27.01.1987