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Urteil Ablauf der Abmahnfrist vor Kündigung
Schlagworte
Ablauf der Abmahnfrist vor Kündigung; Vertragswidriger Gebrauch; Abmahnfrist; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Kündigungserklärung, Abgabe; Lebensgefährte als Wohnungsnutzer
Leitsatz
Eine Kündigung wegen vertragswidriger Nutzung ist unwirksam, wenn der Kündigungsgrund zwar bei Zugang, nicht aber bei Abgabe der Kündigungserklärung vorlag.
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