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  1. 62 S 124/87 - Umfang der selbstschuldnerischen Bürgschaft für einen Mietvertrag; positive Vertragsverletzung; Sicherheitsleistung; Bürgschaft, selbstschuldnerische; Hauptschuld; Bürgschaftsschuld; vertragswidriger Gebrauch; positive Vertragsverletzung; Türen, Entfernung; Ofen, Entfernung; Schadensersatzanspruch des Vermieters
    Leitsatz: 1. Die selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Mietvertrag, dient zur umfassenden Sicherung der aus den Vertragspflichten des Mieters herrührenden Ansprüche. 2. Der Ausbau von Türen, die Entfernung eines Ofens und die Besprühung eines WC-Beckens und einer Küchenspüle mit Lackfarbe stellen eine positive Forderungsverletzung dar.
    LG Berlin
    21.12.1987
  2. 62 S 124/87 - Gerichtsstand für Bürgschaftsschuld; Sicherheitsleistung; Mietbürgschaft; Bürgschaft, Gerichtsstand
    Leitsatz: Der ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO gilt auch für die Inanspruchnahme des Bürgen, wenn mit dem Bürgschaftsvertrag Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum gesichert werden sollen.
    LG Berlin
    21.12.1987
  3. 62 S 124/87 - Gerichtsstand für Bürgschaftsschuld; Sicherheitsleistung; Mietbürgschaft; Bürgschaft, Gerichtsstand
    Leitsatz: Der ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO gilt auch für die Inanspruchnahme des Bürgen, wenn mit dem Bürgschaftsvertrag Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum gesichert werden sollen.
    LG Berlin
    21.12.1987
  4. 62 S 124/87 - Umfang der selbstschuldnerischen Bürgschaft für einen Mietvertrag; Sicherheitsleistung; Bürgschaft, selbstschuldnerische; Hauptschuld; Bürgschaftsschuld
    Leitsatz: Die selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Mietvertrag dient zur umfassenden Sicherung der aus den Vertragspflichten des Mieters herrührenden Ansprüche.
    LG Berlin
    21.12.1987
  5. 62 S 146/87 - Heizkostenabrechnung/Ansatz von Verbrauchseinheiten aus mehreren Abrechnungsperioden; Heizkostenabrechnung/mehrere Heizperioden; Zwischenablesung/Heizperioden; Heizperioden/Abrechnung; mehrerer Verbrauchseinheiten/mehrere Heizperioden
    Leitsatz: Ist eine Zwischenablesung zwischen zwei Heizperioden unterblieben, ist es unzulässig, Verbrauchseinheiten, die (zum erheblichen Teil) in der vorangegangenen Heizperiode angefallen sind, in der Heizkostenabrechnung für die folgende Heizperiode anzusetzen, zumal nicht davon ausgegangen werden kann, daß das Heizverhalten der Mieter einer Wohnanlage während der einzelnen Heizperioden identisch ist.
    LG Berlin
    07.12.1987
  6. 62 S 156/86 - Mieterhöhungserklärung bei preisgebundener Wohnung; Mietzinserhöhung; Kostenmiete; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Teilwirtschaftlichkeitsberechnung; Nachweisungen; Kostensteigerung, Erläuterung
    Leitsatz: Zu den formalen und materiellen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Mieterhöhungserklärung nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz.
    LG Berlin
    12.02.1987
  7. 62 S 167/86 - Keine Mietminderung bei selbstverschuldeter Schimmelpilzbildung; Mietzinsmidnerung; Feuchtigkeitsschäden; Schimmelpilzbildung; vertragsmäßiger Gebrauch; Hinterlüftung
    Leitsatz: 1. Der Mieter ist verpflichtet, Art und Intensität der Nutzung eines Raumes auf dessen Beschaffenheit abzustellen. 2. Bei der Möblierung von Räumen ist der Mieter verpflichtet, eine ausreichende Hinterlüftung zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung sicherzustellen.
    LG Berlin
    09.03.1987
  8. 62 S 181/86 - Rückgewähr der Kaution durch Zwangsverwalter; Sicherheitsleistung des Mieters; Kaution, Rückzahlung; Zwangsverwaltung
    Leitsatz: 1. § 572 BGB findet auch auf die Rechtsbeziehungen des Zwangsverwalters zum Mieter Anwendung. 2. Zur Rückforderung einer Kaution vom Zwangsverwalter.
    LG Berlin
    02.03.1987
  9. 62 S 181/86 - Rückgewähr der Kaution durch Zwangsverwalter; Sicherheitsleistung des Mieters; Kaution, Rückzahlung; Zwangsverwaltung
    Leitsatz: 1. § 572 BGB findet auch auf die Rechtsbeziehungen des Zwangsverwalters zum Mieter Anwendung. 2. Zur Rückforderung einer Kaution vom Zwangsverwalter.
    LG Berlin
    02.03.1987
  10. 62 S 194/86 - Hausverwaltung; Vertreter; Vermieter; unternehmensbezogene Ge- schäfte
    Leitsatz: Eine Hausverwaltung wird nicht zwangsläufig immer nur als Vertreter (des Vermieters) tätig.
    LG Berlin
    30.03.1987