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  1. 62 S 38/87 - Vertragsauslegung hinsichtlich Erstinstandsetzungspflicht; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Erstinstandsetzung; Vertragsauslegung
    Leitsatz: Der Verzicht des Mieters auf seinen Erstinstandsetzungsanspruch gegenüber dem Vermieter beinhaltet nicht zugleich die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung der Erstinstandsetzung durch den Mieter (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
    LG Berlin
    14.12.1987
  2. 6 C 617/87 - Töpfermäßige Reinigung; Ofenreinigung, töpfermäßige; Hauptpflicht des Mieters; Schadensersatz wegen Nichterfüllung
    Leitsatz: Die vom Mieter vertraglich übernommene töpfermäßige Reinigung der Öfen ist eine Hauptpflicht.
    AG Schöneberg
    14.12.1987
  3. 6 C 617/87 - töpfermäßige Reinigung; Ofenreinigung; töpfermäßige; Hauptpflicht des Mieters; Schadensersatz wegen Nichterfüllung
    Leitsatz: Die vom Mieter vertraglich übernommene töpfermäßige Reinigung der Öfen ist eine Hauptpflicht.
    AG Schöneberg
    14.12.1987
  4. 63 S 243/87 - Streitwert/Modernisierung; Modernisierung/Streitwert der Duldungsklage; Duldungsklage/Streitwert; Streitwert/Duldungsklage; Verbesserung der Mietsache/Streitwert der Duldungssache
    Leitsatz: Der Streitwert bei einer Klage des Mieters gegen die Anbringung einer Wärmedämmung an der Fassade im Bereich seiner Wohnung ist nicht höher zu bewerten als mit dem Jahresbetrag des dafür vermieterseits begehrten Modernisierungszuschlags sowie der wirtschaftlichen Bewertung der tatsächlichen Beeinträchtigungen, die der Mieter bei Fortführung der Wärmedämmarbeiten erleiden würde; insoweit ist für die Wertberechnung die dem Mieter zustehende Mietminderung für den Zeitraum der Beeinträchtigungen maßgebend.
    LG Berlin
    14.12.1987
  5. 64 S 255/87 - Mietnebenpflichten, positive Forderungsverletzung, Dachboden, Sicherung gegen Brand, Sicherungspflicht des Vermieters, Kontrollpflicht des Vermieters, Brand durch Dritte, Schadenersatz, Brandschaden, Ersatzpflicht, Brandverhütungspflicht
    Leitsatz: 1. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht gehalten, die im Hause verlegten Abflußrohre in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu überprüfen. 2. Bei häufigeren Verstopfungen, die auf eine Zusetzung der Rohre hindeuten, ist der Vermieter jedoch zu regelmäßigen Überprüfungen etwa in jährlichen Abständen verpflichtet. Ferner ist er dann verpflichtet, die Mieter darauf hinzuweisen, daß die Einleitung von verstopfenden Gegenständen (z. B. Küchenabfälle, Intimtextilien) nicht zulässig ist. 3. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatz der Aufwendungen für die Beseitigung einer Rohrverstopfung besteht grundsätzlich erst dann, wenn ihm diese Aufwendungen entstanden sind. Die Voraussetzungen für einen Kostenvorschußanspruch sind gesondert darzulegen.
    LG Berlin
    11.12.1987
  6. BVerwG 8 C 55.85 - Abgeschlossenheitsbescheinigung
    Leitsatz: Das Begehren, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG für sonstige Räume in eine solche für Wohnungen zu ändern, ist durch eine allgemeine Leistungsklage zu verfolgen. Bei der Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung hat die Baubehörde die bebauungsrechtliche Zulässigkeit der errichteten oder zu errichtenden Räume und ihrer Nutzung nicht zu prüfen.
    BVerwG
    11.12.1987
  7. 61 S 139/87 - keine Duldungspflicht bei beabsichtigter Umgestaltung der Mietsache
    Leitsatz: Eine duldungspflichtige Erhaltungsmaßnahme im Sinne des § 541 a BGB ist nur eine solche Maßnahme, die der Erhaltung, nicht aber der Umgestaltung der Mietsache dient.
    LG Berlin
    10.12.1987
  8. 4 U 231/86 - Schadensersatz; Öllieferung; Umweltschaden
    Leitsatz: Zur haftungsrechtlichen Verantwortung eines Öllieferanten im Falle eines Umweltschadens, der durch den Lieferungsvorgang verursacht worden ist.
    HansOLG Hamburg
    09.12.1987
  9. 11 C 582/87 - Sicherungszweck der Mietkaution; Mietpreisbindung; Altbau; Mietkaution; Sicherungszweck; Schönheitsreparaturen; Entschädigungsanspruch; Formularklausel; Abnutzung der Mietwohnung
    Leitsatz: Der Anspruch auf Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen gem. § 4 Nr. 8 Abs. 2 des Mietvertrages für Wohnräume, die der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine herausgibt, ist nicht vom Sicherungszweck der Mietkaution im Sinne des § 29 a Abs. 6 Satz 1 I. BMG gedeckt.
    AG Neukölln
    08.12.1987
  10. 12 C 354/87 - Mietminderung wegen schlechter Antennenleistung; Mietzinsminderung; Mangel der Mietsache; Fernsehempfang; Antennenleistung
    Leitsatz: Zur Mietminderung wegen schlechten Fernsehempfangs.
    AG Schöneberg
    08.12.1987