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OVG 4 B 109/85 - Modernisierungszuschlag/Energieeinsparung; Modernisierungszuschlag/Einbau einer Gasetagenheizung; Gasetagenheizung/Modernisierungszuschlag; Energieeinsparung/Modernisierungszuschlag; Heizenergieeinsparung/ModernisierungszuschlagLeitsatz: Die Zulässigkeit der Mieterhöhung für energiesparende Maßnahmen setzt nach dem Wortlaut des § 11 Abs. 1 Satz 1 AMVOB entscheidend voraus, daß die Modernisierung die nach der Wärmebedarfsberechnung mögliche Energieeinsparung auch tatsächlich bewirkt. Dies ist (z. B.) nicht der Fall, wenn a) der tatsächliche Wärmebedarf der Wohnung, bedingt durch Mängel des Dämmschutzes, die bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt werden, über dem ermittelten Wärmebedarf liegt oder wenn b) die vorhandene Gasetagenheizung nicht auf den verringerten Wärmebedarf der Wohnung technisch abgestimmt werden kann, so daß die Heizungsanlage nicht entsprechend dem verringerten Wärmebedarf auch weniger Energie verbraucht.OVG Berlin03.03.1987
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OVG 4 B 59.85 - Keine Berücksichtigung von Kosten; die nicht notwendig durch die Baumaßnahme entstanden sind; Modernisierungskosten; Bauliche Änderungen; KostenLeitsatz: Vereinbart ein Hauseigentümer mit dem zur Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme beauftragten Generalübernehmer Leistungsbedingungen, die der VOB nicht entsprechen und die noch über die Risikoverteilung des Werkvertragsrechts des BGB hinausgehen, so können die aufgewendeten Kosten nach § 11 AMVOB nicht vollständig umgelegt werden; sie sind vielmehr auf das ortsübliche, angemessene Maß zu begrenzen.OVG Berlin22.04.1987
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OVG 4 B 59.85 - Keine Berücksichtigung von Kosten, die nicht notwendig durch die Baumaßnahme entstanden sind; Modernisierungskosten; bauliche Änderungen, KostenLeitsatz: Vereinbart ein Hauseigentümer mit dem zur Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme beauftragten Generalübernehmer Leistungsbedingungen, die der VOB nicht entsprechen und die noch über die Risikoverteilung des Werkvertragsrechts des BGB hinausgehen, so können die aufgewendeten Kosten nach § 11 AMVOB nicht vollständig umgelegt werden; sie sind vielmehr auf das ortsübliche, angemessene Maß zu begrenzen.OVG Berlin22.04.1987
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OVG 7 S 393.87 - RechtsbehelfsbelehrungLeitsatz: Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Widerspruch sei innerhalb eines Monats nach "Zugang" des Bescheides einzulegen).OVG Berlin21.12.1987
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3 W RE 57/87 - Eigenbedarfskündigung; WohnraumbedarfLeitsatz: Gemäß Art. III Abs. 1 Satz 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften legt der Senat dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Reicht es für die Annahme eines Wohnraumbedarfs im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB aus, daß der Vermieter oder ein Familienangehöriger in die Wohnung einziehen will, oder ist zusätzlich erforderlich, daß der Vermieter oder der Familienangehörige derzeit unzureichend untergebracht ist?OLG Zweibrücken15.05.1987
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3 W RE 57/87 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; KündigungLeitsatz: Gemäß Art. III Abs. 1 Satz 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften legt der Senat dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Reicht es für die Annahme eines Wohnraumbedarfs im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB aus, daß der Vermieter oder ein Familienangehöriger in die Wohnung einziehen will, oder ist zusätzlich erforderlich, daß der Vermieter oder der Familienangehörige derzeit unzureichend untergebracht ist?OLG Zweibrücken15.05.1987
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8 REMiet 1/86 - Fristwahrung für Widerspruch gegen Gebrauchsfortsetzung; Mietverhältnis, stillschweigende Verlängerung; Widerspruch des Vermieters; Fortsetzung des Gebrauchs; Fristablauf; KlagezustellungLeitsatz: Die in § 568 BGB bestimmte Frist für den Widerspruch gegen die Fortsetzung eines Mietverhältnisses wird durch nachträgliche Zustellung einer vor Fristablauf eingereichten Klage nicht gewahrt, § 270 Abs. 3 ZPO ist nicht anwendbar.OLG Stuttgart09.03.1987
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8 REMiet 1/86 - Fristwehrung für Widerspruch gegen Gebrauchsfortsetzung; Mietverhältnis, stillschweigende Verlängerung; Widerspruch des Vermieters; Fortsetzung des Gebrauchs; Fristablauf; KlagezustellungLeitsatz: Die in § 568 BGB bestimmte Frist für den Widerspruch gegen die Fortsetzung eines Mietverhältnisses wird durch nachträgliche Zustellung einer vor Fristablauf eingereichten Klage nicht gewahrt, § 270 Abs. 3 ZPO ist nicht anwendbar.OLG Stuttgart09.03.1987
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8 W 89/87 - Schneeräum- und StreupflichtLeitsatz: Bei einer aus 40 Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage kann es ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer beschließen, daß die gemeinschaftliche Schneeräum- und Streupflicht durch die einzelnen Wohnungseigentümer im Wechsel nach einem aufgestellten Plan erfüllt wird.OLG Stuttgart19.05.1987
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5 RE-Miet 1/87 - Beschwerdewert; Rechtsmittelstreitwert; Mieterhöhung; Rechtsentscheidvorlage; Prozessuale VorfragenLeitsatz: 1. Zum Rechtsmittelstreitwert bei Ansprüchen auf Erhöhung des Mietzinses für Wohnraum nach § 2 MHG. 2. Zur Frage, inwieweit prozessuale Rechtsfragen zum Gegenstand eines Vor lagebeschlusses gemacht werden können (Rechtsentscheid abgelehnt).OLG Schleswig23.12.1987