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Suchergebnis Urteilssuche (5 Urteile)

  1. V ZR 195/23 - Relevante Fehler nur bei Auswirkung auf Abrechnungsspitzen
    Leitsatz: Fehler der einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde liegenden Jahresabrechnung können nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung führen, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt.
    BGH
    20.09.2024
  2. V ZR 96/24 - Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage sind verteilungsneutral
    Leitsatz: 1. Entnahmen aus der Erhaltungsrücklage sind verteilungsneutral und dürfen nicht in die Abrechnungsspitze einfließen.2. Der Beschluss über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse kann teilweise angefochten bzw. für ungültig erklärt werden. Vorauszusetzen ist, dass die Abrechnungsspitze eine rechnerisch selbständige und abgrenzbare fehlerhafte Kostenposition enthält und anzunehmen ist, dass die Wohnungseigentümer den Beschluss auch mit dem unbeanstandet gebliebenen Teil gefasst hätten.
    BGH
    11.04.2025
  3. V ZR 171/11 - Beginn der Verjährungsfrist bei Wohngeldvorschüssen
    Urteil: ...maßgebend (BGH V ZR 147/11). Das LG hat nun zu...
    BGH
    01.06.2012
  4. V ZB 19/15 - Kein Grundbucheintrag für nichtsrechtsfähigen Verein unter seinem Namen
    Leitsatz: Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden.
    BGH
    21.01.2016
  5. 63 S 223/15 - Lärm aus Shisha-Bar an innerstädtischer Straße, Gewerbelärm
    Leitsatz: Der Mieter einer Wohnung in der Innenstadt muss damit rechnen, dass es im weiteren und näheren Umfeld seiner Wohnung - etwa durch Neubau, Umbau oder Sanierung von Gebäuden, Straßen o. Ä., durch Wechsel oder Zuzug von neuen (gewerbetreibenden) Nachbarn etc. - zu Veränderungen kommt, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können (hier: Lärm aus einer Shisha-Bar in einer Straße mit nahezu lückenloser Gewerbenutzung im Erdgeschoss). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.04.2016