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Urteil Lärm aus Shisha-Bar an innerstädtischer Straße, Gewerbelärm
Schlagworte
Lärm aus Shisha-Bar an innerstädtischer Straße, Gewerbelärm
Leitsatz
Der Mieter einer Wohnung in der Innenstadt muss damit rechnen, dass es im weiteren und näheren Umfeld seiner Wohnung - etwa durch Neubau, Umbau oder Sanierung von Gebäuden, Straßen o. Ä., durch Wechsel oder Zuzug von neuen (gewerbetreibenden) Nachbarn etc. - zu Veränderungen kommt, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können (hier: Lärm aus einer Shisha-Bar in einer Straße mit nahezu lückenloser Gewerbenutzung im Erdgeschoss).
(Leitsatz der Redaktion)
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