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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 615)

  1. BLw 6/96 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Zustellung des Zwischenbescheids an Urkundsnotar
    Leitsatz: Haben Vertragsbeteiligte im beurkundeten Vertrag den Urkundsnotar bevollmächtigt, in ihrem Namen die erforderlichen Anträge auf Erteilung der Genehmigungen zu stellen und die "ergehenden Bescheide für die Beteiligten in Empfang zu nehmen", so muß die eine Zustellung anordnende Genehmigungsbehörde den Zwischenbescheid nach § 6 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG zwingend dem Urkundsnotar zustellen, der den Genehmigungsantrag gestellt hat. Die alleinige Zustellung an die Vertragsbeteiligten selbst verlängert die Genehmigungsfrist nicht.
    BGH
    03.05.1996
  2. BLw 54/95 - LPG-Umwandlung in eine Aktiengesellschaft; Wirksamkeit der Umwandlung bei Registereintragung
    Leitsatz: a) Ein von der Vollversammlung in Unkenntnis der späteren Neufassung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 3. Juli 1991 gefaßter Beschluß, die LPG in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, ist nichtig. b) Wird die neue Unternehmensform im Register eingetragen, ist die Umwandlung unabhängig von der Nichtigkeit des Umwandlungsbeschlusses wirksam; die LPG besteht als Unternehmen neuer Rechtsform weiter. c) Die konstituierende Wirkung der Registereintragung tritt nur dann ein, wenn ein Umwandlungsbeschluß überhaupt gefaßt wurde, die Identität des Unternehmens gewahrt bleibt und die neue Rechtsform im Zeitpunkt der Eintragung vom Gesetz vorgesehen ist. d) Ist die LPG durch Eintragung der neuen Rechtsform zwar wirksam umgewandelt, im Register aber als LPG i. L. eingetragen, so ist diese in einem Streit um die Abfindung eines Mitglieds nicht parteifähig.
    BGH
    03.05.1996
  3. BLw 30/96 - LPG-Mitglied; Fortsetzung der Mitgliedschaft in der LPG (P) nach Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus der nunmehr auf die Tierproduktion beschränkten Stamm-LPG; Indizienbeweis für eine Mitgliedschaft in der LPG (P)
    Leitsatz: a) Die organisatorische Trennung von Pflanzen- und Tierproduktion führte nicht zur Unternehmensspaltung, sondern zur Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus der nunmehr auf die Tierproduktion beschränkten Stamm-LPG. b) Allein die Tätigkeit in der Pflanzenproduktion führte schon zur Fortsetzung der Mitgliedschaft in der LPG (P). Hierfür genügten auch Aushilfsarbeiten von Rentnern. c) Die Tatsache, daß ein Rentner in den Mitgliederlisten der LPG (T) nicht mehr geführt und zu deren Jahreshauptversammlungen auch nicht mehr eingeladen wurde, wohl aber an denen der LPG (P) teilgenommen hat, spricht im Wege des Indizienbeweises für eine Mitgliedschaft in der LPG (P).
    BGH
    29.11.1996
  4. BLw 13/96 - LPG-Mitglied; Zuzahlungsanspruch bei der Umwandlung einer LPG in eine Genossenschaft; Begrenzung des Vermögenswert der Mitgliedschaft in der Genossenschaft
    Leitsatz: a) Ist die LPG in eine Genossenschaft umgewandelt worden, so beläuft sich der Anspruch auf bare Zuzahlung auf die Differenz von Eigenkapitalanteil und Vermögenswert der Mitgliedschaft in der Genossenschaft. b) Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Vermögenswert der Mitgliedschaft in der Genossenschaft durch den Nominalbetrag der dem Genossen zugewiesenen Geschäftsanteile begrenzt. c) Das im umgewandelten Unternehmen verbliebene LPG-Mitglied verliert seinen Anspruch auf bare Zuzahlung nicht mit seinem Ausscheiden.
    BGH
    29.11.1996
  5. X R 92/92 - Einkommenssteuerbegünstigung; wirtschaftliches Eigentum bei Bebauung fremden Grundstücks
    Leitsatz: 1. Errichtet der Steuerpflichtige auf eigene Kosten auf einem fremden Grundstück mit Zustimmung des Eigentümers ein Haus für eigene Wohnzwecke, und steht ihm aufgrund eindeutiger, vor Bebauung getroffener Vereinbarung ein Nutzungsrecht für die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes zu, kann er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer (§ 39 AO 1977) zur Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 10e Abs. 1 EStG berechtigt sein (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944). 2. Dementsprechend ist wirtschaftliches Miteigentum am Wohnobjekt gegeben, wenn die Alleineigentümerin eines unbebauten Grundstücks dort mit ihrem späteren Ehemann nach Einräumung eines dauernden Mitnutzungsrechts ein Einfamilienhaus errichten läßt, dessen Herstellungskosten beide je zur Hälfte tragen.
    BFH
    27.11.1996
  6. IX R 42/94 - Einkommenssteuer; Absetzung von Denkmalschutzkosten für Wintergarten
    Leitsatz: Die Bescheinigung der Denkmalbehörde nach § 82 i Abs. 2 EStDV, daß die Herstellungskosten für Baumaßnahmen an dem denkmalgeschützten Gebäude nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren, ist für das FA auch insoweit bindend, als die Herstellungskosten den Bau eines Wintergartens betreffen (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 15. Oktober 1996 - IX R 47/92).
    BFH
    05.11.1996
  7. 8 Wx 48/96 - Grundstücksverkehrsgenehmigungserfordernis bei "Uraltverträgen"; DDR-Grundstückskaufvertrag
    Leitsatz: 1. Auch bei einem Grundstückskaufvertrag mit Auflassung aus den Jahren 1947/49 darf das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung erst nach Vorlage der GVO-Genehmigung vornehmen. Eine im Jahre 1949 erteilte Genehmigung nach § 6 des WohnsiedlungsG reicht nicht aus. 2. Das Genehmigungserfordernis nach der GVO ist auch bei "Uraltverträgen" verfassungsrechtlich unbedenklich.
    Brdbg. OLG
    09.05.1996
  8. 8 Wx 188/95 - Grundbucheintragung von Volkseigentum; unzureichendes Eintragungsersuchen; Heilung der steckengebliebenen Eintragung bei Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuches; Dänemark/DDR- Vermögensabkommen; Eintragung eines Amtswiderspruches bei Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eines Dritten
    Leitsatz: 1. Eine wegen fehlender Unterschrift (noch) nicht wirksame Grundbucheintragung ist rückgängig zu machen, wenn sich vor Unterschriftsleistung ergibt, dass die Eintragung nicht vorgenommen werden darf (hier: unzureichendes Ersuchen auf Eintragung von Eigentum des Volkes). 2. Aufgrund eines bereits vor dem Beitritt gestellten Ersuchens ist die (berichtigende) Umschreibung in "Eigentum des Volkes. Rechtsträger ..." auch nach dem Beitritt noch zulässig, wenn der Eigentumsübergang außerhalb des Grundbuches durch Enteignungsakt der DDR vonstatten gegangen ist. Die Eintragung ist nicht gem. § 53 (1) S. 2 GBO inhaltlich unzulässig (im Anschluß an KG FGPrax 1995, 223). 3. Zum Vermögensabkommen zwischen den Regierungen der DDR und des Königreiches Dänemark vom 3.12.1987: Es ist zweifelhaft, ob hierdurch auf noch bestehende Eigentumsrechte dänischer Staatsangehöriger zugunsten der DDR verzichtet werden sollte. 4. An die Grundbucheintragung von "Eigentum des Volkes. Rechtsträger ..." kann sich im Hinblick auf die Verfügungsbefugnis gem. § 8 VZOG ein gutgläubiger Erwerb eines Dritten anschließen, so dass die Eintragung eines Amtswiderspruches gem. § 53 (1) GBO in Betracht kommt.
    Brdbg. OLG
    14.03.1996
  9. 5 W 48/96 - Bodenreformwirtschaft; Besitzwechsel; LPG-Inventarbeitragsübertragung; Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten
    Leitsatz: 1. Zur Übertragung von Vermögensrechten aus einer LPG Mitgliedschaft, insbesondere hinsichtlich des geleisteten Inventarbeitrags, im Zusammenhang mit dem Besitzwechsel an einer Bodenreformwirtschaft. 2. Zur Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten.
    Brdbg. OLG
    05.12.1996
  10. 5 U 32/96 - Bodenreformgrundstück; Nutzungsartbestimmung; Besserberechtigung des selbst nutzenden Erben
    Leitsatz: 1. Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Bestimmung der Nutzungsart des Bodenreformgrundstücks. 2. Maßgeblich für die bessere Berechtigung des Erben im Sinne des Art. 233 § 12 Abs. 2 Ziffer 1 c EGBGB ist die tatsächliche Nutzung des Bodenreformgrundstücks. 3. Erbe im Sinne des Art. 233 § 12 Abs. 2 Ziffer 1 c EGBGB ist nur diejenige Person, die das Bodenreformgrundstück selbst nutzt.
    Brdbg. OLG
    26.09.1996