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10 C 189/96 - Auskunftsanspruch; Modernisierung; neugeschaffener Wohnraum; Bestandsmiete; Grundmiete; Neuabschlüsse; Mietspreisbindung; Auskunftsklage; RechtsschutzbedürfnisLeitsatz: 1. Erst bei einem nach dem 31. Dezember 1991 abgeschlossenen Vertrag hat der Mieter keinen Auskunftsanspruch über die im Dezember 1987 gezahlte Miete. 2. Zum Umfang eines Auskunftsanspruchs nach Modernisierungsmaßnahmen, die zur Beurteilung als neugeschaffener Wohnraum führen können.AG Neukölln12.08.1996
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7 C 231/96 - Gebrauchsüberlassung an LebenspartnerLeitsatz: Der Mieter ist nicht berechtigt, seinem (ehemaligen) nichtehelichen Lebenspartner die Wohnung insgesamt zu überlassen.AG Neukölln01.08.1996
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5 C 31/96 - Mietüberzahlung; Rückzahlungsanspruch bei unwirksamer Kostenabwälzung; Verwaltungskostenabwälzung; Instandhaltungskostenumlage; Zurückbehaltungsrecht; AufrechnungLeitsatz: 1. Die Vereinbarung, wonach der Mieter Verwaltungs- und Instandhaltungskosten zu übernehmen hat, über die jährlich abzurechnen ist, verstößt gegen § 10 MHG, so daß der Mieter Zahlungen zurückfordern kann. 2. Dem Vermieter steht dagegen weder ein Zurückbehaltungsrecht noch eine Aufrechnungsmöglichkeit mit Gegenansprüchen zu.AG Neukölln20.05.1996
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2 C 463/95 - Modernisierungszuschlag; VerwirkungLeitsatz: Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Mieterhöhung nach Modernisierung.AG Neukölln19.03.1996
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10 C 331/96 - Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; Umbau eines Balkons zum WintergartenLeitsatz: Der Umbau eines Balkons zu einem Wintergarten ist keine ModernisierungAG Neukölln14.10.1996
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26 C 550/94 - Mieterhöhung; Beitrittsgebiet; Erhöhungserklärung; Mietminderung; fristlose Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden; Verwirkung; Umstandmoment; ZeitmomentLeitsatz: 1. Wurde nach einer Mieterhöhung in den neuen Ländern der geforderte Mietzins vorbehaltlos 16 Monate lang gezahlt, kann sich der Mieter nach Treu und Glauben nicht auf die angebliche Unwirksamkeit der Erhöhungserklärung berufen. 2. Der schlichte Vortrag, das Dach sei undicht, reicht nicht zur Begründung einer Mietminderung. 3. Der Mieter muß sich über die Berechtigung seiner Einwendungen informieren, um nicht in Verzug zu kommen. Sonst ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.AG Potsdam02.05.1996
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26 C 552/95 - Mietvertragsabschluss; Ehegatten; Beweislast; VollmachtLeitsatz: Im Regelfall wird ein Ehegatte nicht Partei des Mietvertrages, wenn nur der andere Ehegatte unterzeichnet hat.AG Potsdam27.06.1996
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26 C 545/93 - Kündigung wegen Lärmbelästigung; Auszug des StörersLeitsatz: Es kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Vermieter sich auf eine fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung auch nach dem Auszug des Störers beruft.AG Potsdam25.01.1996
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26 C 538/95 - Kündigung wegen Zahlungsverzug; Heilung durch Stundung - und TilgungsvereinbarungLeitsatz: Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird entsprechend § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB auch bei Abschluß einer Stundungs- und Tilgungsvereinbarung unwirksam.AG Potsdam11.07.1996
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26 C 50/94 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; Dach; Fenster; Hausflur; Treppenräume; HausinstallationenLeitsatz: Zu den Voraussetzungen der Mieterhöhung nach Beschaffenheit.AG Potsdam21.11.1996