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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 615)

  1. 10 C 189/96 - Auskunftsanspruch; Modernisierung; neugeschaffener Wohnraum; Bestandsmiete; Grundmiete; Neuabschlüsse; Mietspreisbindung; Auskunftsklage; Rechtsschutzbedürfnis
    Leitsatz: 1. Erst bei einem nach dem 31. Dezember 1991 abgeschlossenen Vertrag hat der Mieter keinen Auskunftsanspruch über die im Dezember 1987 gezahlte Miete. 2. Zum Umfang eines Auskunftsanspruchs nach Modernisierungsmaßnahmen, die zur Beurteilung als neugeschaffener Wohnraum führen können.
    AG Neukölln
    12.08.1996
  2. 7 C 231/96 - Gebrauchsüberlassung an Lebenspartner
    Leitsatz: Der Mieter ist nicht berechtigt, seinem (ehemaligen) nichtehelichen Lebenspartner die Wohnung insgesamt zu überlassen.
    AG Neukölln
    01.08.1996
  3. 5 C 31/96 - Mietüberzahlung; Rückzahlungsanspruch bei unwirksamer Kostenabwälzung; Verwaltungskostenabwälzung; Instandhaltungskostenumlage; Zurückbehaltungsrecht; Aufrechnung
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung, wonach der Mieter Verwaltungs- und Instandhaltungskosten zu übernehmen hat, über die jährlich abzurechnen ist, verstößt gegen § 10 MHG, so daß der Mieter Zahlungen zurückfordern kann. 2. Dem Vermieter steht dagegen weder ein Zurückbehaltungsrecht noch eine Aufrechnungsmöglichkeit mit Gegenansprüchen zu.
    AG Neukölln
    20.05.1996
  4. 2 C 463/95 - Modernisierungszuschlag; Verwirkung
    Leitsatz: Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Mieterhöhung nach Modernisierung.
    AG Neukölln
    19.03.1996
  5. 10 C 331/96 - Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; Umbau eines Balkons zum Wintergarten
    Leitsatz: Der Umbau eines Balkons zu einem Wintergarten ist keine Modernisierung
    AG Neukölln
    14.10.1996
  6. 26 C 550/94 - Mieterhöhung; Beitrittsgebiet; Erhöhungserklärung; Mietminderung; fristlose Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden; Verwirkung; Umstandmoment; Zeitmoment
    Leitsatz: 1. Wurde nach einer Mieterhöhung in den neuen Ländern der geforderte Mietzins vorbehaltlos 16 Monate lang gezahlt, kann sich der Mieter nach Treu und Glauben nicht auf die angebliche Unwirksamkeit der Erhöhungserklärung berufen. 2. Der schlichte Vortrag, das Dach sei undicht, reicht nicht zur Begründung einer Mietminderung. 3. Der Mieter muß sich über die Berechtigung seiner Einwendungen informieren, um nicht in Verzug zu kommen. Sonst ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
    AG Potsdam
    02.05.1996
  7. 26 C 552/95 - Mietvertragsabschluss; Ehegatten; Beweislast; Vollmacht
    Leitsatz: Im Regelfall wird ein Ehegatte nicht Partei des Mietvertrages, wenn nur der andere Ehegatte unterzeichnet hat.
    AG Potsdam
    27.06.1996
  8. 26 C 545/93 - Kündigung wegen Lärmbelästigung; Auszug des Störers
    Leitsatz: Es kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Vermieter sich auf eine fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung auch nach dem Auszug des Störers beruft.
    AG Potsdam
    25.01.1996
  9. 26 C 538/95 - Kündigung wegen Zahlungsverzug; Heilung durch Stundung - und Tilgungsvereinbarung
    Leitsatz: Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird entsprechend § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB auch bei Abschluß einer Stundungs- und Tilgungsvereinbarung unwirksam.
    AG Potsdam
    11.07.1996
  10. 26 C 50/94 - Altbaumieterhöhung; Beschaffenheitsmerkmal; Dach; Fenster; Hausflur; Treppenräume; Hausinstallationen
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Mieterhöhung nach Beschaffenheit.
    AG Potsdam
    21.11.1996