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Urteil Kündigung wegen Zahlungsverzug
Schlagworte
Kündigung wegen Zahlungsverzug; Heilung durch Stundung - und Tilgungsvereinbarung
Leitsatz
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird entsprechend § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB auch bei Abschluß einer Stundungs- und Tilgungsvereinbarung unwirksam.
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