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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 615)

  1. 2 W 101/96 - Gerichtsvollzieher; Erinnerung; Räumungsvollstreckung; sofortige weitere Beschwerde; Lebensgefährte; Titel; Mitbesitz; Vollstreckung
    Leitsatz: 1. Durch eine gerichtliche Entscheidung, die den Gerichtsvollzieher anweist, die Räumungsvollstreckung aus einem Titel gegen einen Dritten durchzuführen, wird der Titelschuldner selbst nicht beschwert. Ihm steht gegen diese Entscheidung daher kein Rechtsmittel zu. 2. Gegen den Lebensgefährten des Räumungsschuldners, der Mitbesitz an der Wohnung erlangt hat, findet die Räumungsvollstreckung nur statt, wenn der Gläubiger auch gegen ihn einen Vollstreckungstitel oder eine titelergänzende oder -übertragende Vollstreckungsklausel erwirkt hat. 3. Ob der Besitzer des zu räumenden Objekts nach materiellem Recht gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger zum Besitz berechtigt ist, hat der Gerichtsvollzieher nicht zu prüfen.
    OLG Köln
    05.09.1996
  2. 2 W 102/96 - Räumungsfrist; Bewilligung; unzulässige Wohnnutzung; Erledigung der Hauptsache; Kosten; Räumungsklage
    Leitsatz: Begehrt der Untermieter von Räumen, die dem Hauptmieter als Geschäftsräume vermietet wurden, von dem Untermieter aber zu Wohnzwecken genutzt werden, im Anschluß an ein Räumungsverlangen des (Haupt-) Vermieters lediglich die Bewilligung einer angemessenen Räumungsfrist, so können dem Vermieter, der ungeachtet dieses Verlangens sogleich Räumungsklage erhebt, nach Erledigung der Hauptsache unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 93 b Abs. 3 ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden.
    OLG Köln
    01.07.1996
  3. 5 U 1099/95 - Maklervertrag; Konkludenter Abschluß; Vertragsschluß
    Leitsatz: Wendet sich ein Grundstückskäufer an einen Makler mit der Bitte, ihm ein zum Verkauf anstehendes Haus in einer bestimmten Gegend anzubieten, so kommt dadurch ein entgeltlicher Maklervertrag zustande.
    OLG Koblenz
    14.05.1996
  4. 5 U 504/96 - Wegfall der Geschäftsgrundlage; langfristiger Mietvertrag; Bauleitplanung; Kündigung
    Leitsatz: 1. Wendet sich ein Mieter (Schießsportanlage) im Rahmen der Anhörung zu einem beabsichtigten Bebauungsplan gegen die Ausweisung von Bauparzellen, die seinen Schießbetrieb hindern könnten und wird durch die Beachtung dieser Einwendungen sein Vermieter beeinträchtigt, so gibt dieser Umstand dem Vermieter keinen wichtigen Grund zur Vertragskündigung. 2. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage ist nicht gegeben, wenn bei einem langfristigen Mietvertrag im Laufe der Zeit der Verwendungszweck des Mieters (Schießsportanlage) der Ausweisung von Bauland des Vermieters in der Nachbarschaft entgegensteht. Denn ein Wegfall der Geschäftsgrundlage läge nur vor, wenn die Belange einer Partei auch nicht mehr annähernd gewahrt wären. Das ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Vermieter nur noch neun Jahre bis zum Ende des Mietvertrags zuwarten muß.
    OLG Koblenz
    19.12.1996
  5. 11 U 13/96 - Schadensersatz; Schäden durch Pfennigabsätze; Parkett; Gewerbemiete; vertragsmäßiger Gebrauch
    Leitsatz: Bei einem gewerblichen Mietverhältnis hält sich das Begehen eines Parkettfußbodens mit sog. Pfennigabsätzen noch im Rahmen vertragsmäßigen Gebrauchs. Schäden, die mit einer solchen Nutzung verbunden sind, begründen daher keine Schadensersatzpflicht des Mieters.
    OLG Karlsruhe
    26.09.1996
  6. 11 Wx 121/95 - Teilnahme einer Begleitperson in Wohnungseigentümerversammlung; Rechtsanwalt
    Leitsatz: Bei fehlender Regelung in der Teilungserklärung besteht die Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Duldung einer Begleitperson eines anderen Wohnungseigentümers in einer Versammlung - unabhängig von der aktuellen oder geplanten Funktion der Begleitperson - nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (im Anschluß an BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329).
    OLG Karlsruhe
    08.11.1996
  7. 33 U 17/96 - Nutzungsentschädigung bei rückwirkender Aufhebung des Mietverhältnisses
    Leitsatz: 1. Mietet der Inhaber eines Bäckereifachgeschäfts eine Verkaufsfläche im Zusammenhang mit einem Lebensmittelmarkt, dann steht ihm bei Kündigung des Mietverhältnisses zu dem Marktbetreiber ein Recht zur fristlosen Kündigung zu. 2. Erklärt sich der Vermieter nachträglich mit einer vom Mieter ausgesprochenen fristlosen Kündigung, der er zuvor widersprochen hatte, einverstanden, dann liegt in der Nichträumung der Mieträume ab der fristlosen Kündigung keine Vorenthaltung der Mietsache, die zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Hamm
    09.10.1996
  8. 30 REMiet 2/96 - Rechtsentscheid; Vorlage; Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Erben
    Leitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird gem. § 541 Abs. 1 S. 3 ZPO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Kann der Vermieter, der nach dem Tod des Mieters das Mietverhältnis aufgrund des Sonderkündigungsrechts gemäß § 569 BGB gegenüber dem Erben des Mieters kündigt, auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 564 b BGB kündigen, wenn der Erbe mit dem verstorbenen Mieter in der Wohnung keinen gemeinsamen Hausstand geführt hat und nicht gemäß § 569 a BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist?
    OLG Hamm
    11.11.1996
  9. 22 U 25/95 - Teileigentümer; Genehmigung; unwirksame Veräußerung
    Leitsatz: Versagt ein Teileigentümer dem anderen die Genehmigung zur Veräußerung des Teileigentums, ist der Veräußerungsvertrag gemäß § 12 Abs. 3 WEG erst nach Abschluß des in § 43 WEG statuierten Verfahrens endgültig unwirksam (Festhaltung OLG Hamm DNotZ 1992, 232).
    OLG Hamm
    14.03.1996
  10. 30 REMiet 1/96 - Mieterhöhungsverlangen; Stichtagsdifferenz; Mietspiegel
    Leitsatz: Im Mieterhöhungsrechtsstreit kann das Gericht wegen der Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in der Zeit zwischen der Datenerhebung zum Mietspiegel und dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens eingetreten ist (sog. Stichtagsdifferenz), einen Zuschlag zu dem für die Wohnung zutreffenden Mietspiegelwert auch dann machen, wenn das Mieterhöhungsverlangen auf den Mietspiegel gestützt worden ist (Bestätigung von Leitsatz 1 des Rechtsentscheids des OLG Stuttgart vom 15.12.1993 - ZMR 1994, 109 = WuM 1994, 58 = DWW 94, 47 = NJW-RR 1994, 334).
    OLG Hamm
    30.08.1996