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Urteil Teilnahme einer Begleitperson in Wohnungseigentümerversammlung
Schlagworte
Teilnahme einer Begleitperson in Wohnungseigentümerversammlung; Rechtsanwalt
Leitsatz
Bei fehlender Regelung in der Teilungserklärung besteht die Pflicht der übrigen Wohnungseigentümer zur Duldung einer Begleitperson eines anderen Wohnungseigentümers in einer Versammlung - unabhängig von der aktuellen oder geplanten Funktion der Begleitperson - nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (im Anschluß an BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329).
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