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Urteil Nutzungsentschädigung bei rückwirkender Aufhebung des Mietverhältnisses


Schlagworte

Nutzungsentschädigung bei rückwirkender Aufhebung des Mietverhältnisses

Leitsätze

1. Mietet der Inhaber eines Bäckereifachgeschäfts eine Verkaufsfläche im Zusammenhang mit einem Lebensmittelmarkt, dann steht ihm bei Kündigung des Mietverhältnisses zu dem Marktbetreiber ein Recht zur fristlosen Kündigung zu.

2. Erklärt sich der Vermieter nachträglich mit einer vom Mieter ausgesprochenen fristlosen Kündigung, der er zuvor widersprochen hatte, einverstanden, dann liegt in der Nichträumung der Mieträume ab der fristlosen Kündigung keine Vorenthaltung der Mietsache, die zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet. (Leitsätze der Redaktion)

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