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VII ZR 21/96 - kommunales Finanzvermögen; Bewirtschaftung eines volkseigenen Grundstücks durch Kommune; Übergang der Werklohnverbindlichkeiten für Baumaßnahmen zur Errichtung eines WohnblocksLeitsatz: a) Ein volkseigenes Grundstück, das sich am 3. Oktober 1990 nicht in der Rechtsträgerschaft der volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft befand, aber der Kommune zur Nutzung sowie zur selbständigen Bewirtschaftung überlassen war, und für das an diesem Stichtag konkrete Ausführungsplanungen zur Wohnungsversorgung vorlagen, ist kommunales Finanzvermögen. b) Werklohnverbindlichkeiten für Baumaßnahmen, die der Errichtung eines Wohnblocks dienten, gehören bei einem zur Wohnungsversorgung genutzten Grundstück zu den Passiva, die mit dem Gegenstand des Finanzvermögens in einem engen, unmittelbaren Zusammenhang stehen und durch den Beitritt der neuen Bundesländer mit dem Eigentum an dem Grundstück auf den Erwerber übergegangen sind.BGH05.12.1996
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VII ZR 108/95 - Beweisverfahren; Streitverkündung; VerjährungsunterbrechungLeitsatz: a) Die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig. b) Sie hat zur Folge, daß dem Streitverkündeten das Ergebnis der Beweisaufnahme entsprechend § 68 ZPO in einem nachfolgenden Prozeß entgegengehalten werden kann. c) Sie hat ferner entsprechend § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB verjährungsunterbrechende Wirkung.BGH05.12.1996
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2Z BR 100/96 - Wohnungseigentum; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Aktivlegitimation für Anspruch auf Erstellung einer JahresabrechnungLeitsatz: 1. Ein Rechtsmittel gegen die isolierte Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung ist in Wohnungseigentumssachen nur statthaft, wenn auch gegen die Hauptsacheentscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre. 2. Jeder Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter gerichtlich geltend machen; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf er dazu nicht.BayObLG05.12.1996
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5 W 48/96 - Bodenreformwirtschaft; Besitzwechsel; LPG-Inventarbeitragsübertragung; Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den LandwirtschaftsgerichtenLeitsatz: 1. Zur Übertragung von Vermögensrechten aus einer LPG Mitgliedschaft, insbesondere hinsichtlich des geleisteten Inventarbeitrags, im Zusammenhang mit dem Besitzwechsel an einer Bodenreformwirtschaft. 2. Zur Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten.Brdbg. OLG05.12.1996
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2 S 391/96 - Unterbrechung; Verjährung; MahnbescheidLeitsatz: 1. Die Zustellung eines Mahnbescheides hat nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn in ihm die geltend gemachten Ansprüche unverwechselbar zu erkennen sind. 2. Mit dem Verlangen von "Mietnebenkosten - auch Renovierungskosten" werden die geltend gemachten Ansprüche nicht ausreichend individualisiert.LG Bielefeld04.12.1996
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4 U 97/96 - Ersatzmieterklausel; NachfolgemieterLeitsatz: Die gegenüber dem auszugswilligen Mieter geäußerte Bereitschaft des Vermieters, vom Mieter vorgeschlagene Mietinteressenten als Mietnachfolger in Betracht zu ziehen, hat i. d. R. nicht die Bindungswirkung einer mietvertraglich vereinbarten Ersatzmieterklausel.HansOLG Hamburg04.12.1996
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8 RE-Miet 6399/96 - Klageänderung; Parteiauswechslung; Zustimmungsklage; Mieterhöhung; ProzeßstandschaftLeitsatz: 1. Ist bei einer als Klageänderung anzusehenden Parteiauswechslung die Klagefrist des § 2 MHG schon abgelaufen, wird die Klage damit unzulässig. 2. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG kann nicht im Wege gewillkürter Prozeßstandschaft eingeklagt werden. (Leitsätze der Redaktion)KG02.12.1996
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8 RE-Miet 3802/96 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; VerjährungLeitsatz: Die Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Wohnungsvermieters wegen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungspflicht des Mieters zur Ausführung von Schönheitsreparaturen beginnt, wenn die Voraussetzungen des § 326 BGB erst nach dem Zeitpunkt eingetreten sind, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhalten hat, erst mit der Entstehung des Anspruchs.KG02.12.1996
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62 S 308/95 - Mietherabsetzung; Ausschlussfrist; Fristwahrung; KlageeinreichungLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses nach § 6 Abs. 2 GVW konnte nur von allen Mietern gemeinsam geltend gemacht werden. 2. Die Regelung des § 270 Abs. 3 ZPO, wonach die Klageeinreichung zur Fristwahrung ausreicht, ist auf die Ausschlußfrist des § 6 Abs. 2 GVW nicht anwendbar.LG Berlin01.12.1996
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33 C 4237/95-13 - Aufspaltung der Grundsteuer zwischen gewerblich und zu Wohnzwecken genutztem Anteil der LiegenschaftLeitsatz: Ist es dem Verrnieter nicht möglich, mit vernünftigem und vertretbarem Aufwand die Grundsteuer nach Wohn- und Gewerbeeinheiten differenziert zu berechnen, ist er zu einer Vorerfassung hinsichtlich der durch die Gewerbeanteile hervorgerufenen Kosten nicht verpflichtet.AG Frankfurt/Main29.11.1996