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Suchergebnis Urteilssuche (751 - 760 von 806)

  1. 14 A 3421/07 - Keine Einstellung von Erträgen aus Dachflächenvermietung (hier: Mobilfunk in Kostenmiete); schuldhaftes Handeln
    Leitsatz: Schuldhaftes Handeln des Eigentümers liegt nicht vor, wenn der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefolgt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Nordrhein-Westfalen
    30.11.2009
  2. 12 U 23/09 - Genehmigung des schwebend unwirksamen Vertrages durch Umsetzung; Vertragsunterzeichnung durch nicht Vertretungsberechtigten; jahrelange Umsetzung eines Mietvertrages; Erhebung einer Klage auf Mietzins
    Leitsatz: Ist der gewerbliche Mietvertrag auf Seiten einer juristischen Person nicht von vertretungsberechtigten Personen unterzeichnet worden, kann die Genehmigung (§ 177 Abs. 1 BGB) dieses schwebend unwirksamen Vertrages durch den Vertretenen in der jahrelangen Umsetzung des Mietvertrages, jedenfalls aber in der Erhebung einer Zahlungsklage auf Mietzins liegen.
    KG
    30.11.2009
  3. 1 S 23229/08 - Ungültige Jahresabrechnung bei rechnerischer Unschlüssigkeit
    Leitsatz: 1. Die Jahresabrechnung ist auf entsprechende Rüge hin insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie für einen durchschnittlichen Eigentümer ohne sachkundige Hilfe nicht vollständig und nachvollziehbar ist. 2. Das ist regelmäßig bei fehlender rechnerischer Schlüssigkeit der Fall, wenn also eine Diskrepanz zwischen tatsächlicher Kontenentwicklung und der Einnahmen- und Ausgabendarstellung anhand der Abrechnung bzw. den darin enthaltenen Erläuterungen nicht aufgeklärt werden kann.
    LG München I
    30.11.2009
  4. 63 S 162/09 - Erhöhte Balkonschwelle nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit; entfernte Blumenkastenhalter; Austausch des Balkonbodens; Entfernung des Müllschluckers; Putzrisse; Wohnflächenminderung durch dicke Fliesen
    Leitsatz: 1. Eine etwa 20 cm hohe Schwelle zur Loggia anstelle des früheren schwellenlosen Übergangs stellt eine die Minderung nicht rechtfertigende unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar. 2. Dasselbe gilt, wenn früher vorhandene Blumenkastenhalter im Rahmen von Sanierungsarbeiten entfernt worden sind. 3. Ist ein bestimmter Bodenbelag nicht als vertraglich geschuldet vereinbart, stellt der Austausch der früheren Terrazzoplatten gegen Betonplatten auf dem Balkon keinen Mangel dar. 4. Die Entfernung des früher vorhandenen Müllschluckers ist ebenfalls unerheblich. 5. Lediglich optische Beeinträchtigungen durch Risse, die durch Spachteln und Überkleben beseitigt werden können, rechtfertigen als unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs ebenfalls keine Minderung. 6. Zur Wohnflächenminderung durch Auftrag stärkerer Wandfliesen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    01.12.2009
  5. III ZR 251/09 - Amtshaftung wegen versagter Baugenehmigung für Windkraftanlage; Windrad; privilegierter Außenbereich; entgegenstehender öffentlicher Belang; Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan; Verlässlichkeit von Planung; Versagungsgrund
    Leitsatz: Zur Berücksichtigung von Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als einem privilegierten Außenbereichsvorhaben (hier: Errichtung von Windkraftanlagen) entgegenstehender öffentlicher Belang.
    BGH
    02.12.2009
  6. 67 S 411/08 - Großer und geräumiger Balkon mit 4 m²; Mietspiegel und Orientierungshilfe
    Leitsatz: Auch bei einer großen Wohnung ist ein Balkon mit einer Fläche von 4 m² als groß und geräumig im Sinne der Orientierungshilfe anzusehen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.12.2009
  7. 63 S 97/09 - Maßgeblicher Mietspiegel auf Zugang des Mieterhöhungsverlangens bezogen
    Leitsatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    04.12.2009
  8. V ZR 44/09 - Buchung der tatsächlichen und der geschuldeten Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage; Zahlungen auf die Rücklage; Wohngeldabrechnung; Jahresabrechnung; Entwicklung der Instandhaltungsrücklage; Entlastung des Verwaltungsbeirats; Ansprüche gegen Verwaltungsbeirat; Verzicht; ordnungsgemäße Verwaltung; fehlerhafte Abrechnung
    Leitsatz: a) Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzel­abrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben. b) Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 19).
    BGH
    04.12.2009
  9. 5 C 2/09 - Ermessensspielraum der Wasserbetriebe für Begriffsauslegung „Nassdach”; Niederschlagsentgelt; Regenwasserabgabe; Normaldach; Gründach; Abwasser; Regenwasserentgelt; Kiesschicht
    Leitsatz: 1. Den Berliner Wasserbetrieben steht ein Ermessenspielraum für die Begriffsauslegung zu, wann ein Nassdach vorliegt, bei dem ein verringertes Niederschlagswasserentgelt zu erheben ist. Danach muss eine Kiesschicht von mindestens 50 mm Höhe vorhanden sein. 2. Nach Änderung der ABE war der Grundstückseigentümer im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht gehalten, den Wasserbetrieben mitzuteilen, dass die Dachfläche als „Nassdach" anzusehen ist; eine unterlassene Mitteilung schließt einen Schadensersatzanspruch auch dann aus, wenn in dem früher übermittelten Erfassungsbogen nur nach „Normaldach" oder „Gründach" gefragt worden war. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    08.12.2009
  10. XI ZR 181/08 - Insolvenz des Bauträgers und Vorauszahlungsbürgschaft; Nacherfüllungsanspruch gegen Bauträger
    Leitsatz: a) Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden. b) Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung. c) Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.
    BGH
    08.12.2009