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63 S 184/09 - Orientierungsmerkmale 2007: Handwaschbecken, Balkon, Waschküche, Elektroinstallation, Wasserrohre, ErdgeschosswohnungLeitsatz: 1. Im Bad sind nur weniger als 40 cm breite Handwaschbecken klein. 2. Ein 4 m2 großer Balkon ist jedenfalls bei einer Breite von 1,20 m geräumig. 3. Eine 200 m entfernt liegende Waschküche ist nicht wohnwerterhöhend. 4. Eine Elektroinstallation, mit der neben einem Großgerät ein weiteres Gerät nicht betrieben werden kann, ist wohnwertmindernd. 5. Die Be- und Entwässerungsinstallation ist schon dann als überwiegend auf Putz verlegt anzusehen, wenn das im Bad der Fall ist. 6. Befindet sich die Unterkante der Wohnungsfenster etwa in Höhe der Oberkante der Hauseingangstür, liegt die Wohnung nicht mehr im Erdgeschoss. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin03.11.2009
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9 S 20/08 - Änderung der MietstrukturLeitsatz: Die Umstellung der Bruttokalt- auf eine Nettokaltmiete kann auch durch konkludente Vereinbarung der Mietparteien erfolgen. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Itzehoe30.10.2009
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5 S 89/09 - Unvollständige Jahresabrechnung; grobes VerwalterverschuldenLeitsatz: 1. Eine Jahresabrechnung, die weder eine Gesamtabrechnung noch eine Aufstellung der Rücklagen und Kontostände zu Beginn und Ende der Abrechnungsperiode enthält, ist für ungültig zu erklären, selbst wenn in den Vorjahren ähnlich abgerechnet worden ist, ohne dass dies beanstandet worden ist. 2. Ist die Jahresabrechnung wegen formeller und inhaltlicher Fehler für ungültig zu erklären, sind dem Verwalter wegen groben Verschuldens die Kosten des Anfechtungsprozesses aufzuerlegen. (Leitsätze der Redaktion)LG Dessau-Roßlau29.10.2009
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67 S 236/09 - Zulässiges Mieterhöhungsverlangen unter einer RechtsbedingungLeitsatz: 1. Bei einem Mieterhöhungsverlangen, das für den Fall der Unwirksamkeit eines vorangegangenen Erhöhungsverlangens gelten soll, liegt eine zulässige Rechtsbedingung vor (Bestätigung von LG Berlin GE 2002, 1266). 2. Für eine Erhöhung der Bruttomiete reicht die Angabe des vom Vermieter für maßgeblich erachteten Betriebskostenanteils im Mieterhöhungsverlangen, der nur bei Bestreiten im Rechtsstreit zu erläutern ist. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin29.10.2009
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6 O 262/09 - Nachrüstungspflicht von FI-Schutzschaltern bei NeuvermietungLeitsatz: Zur Frage der Auswechselung von Fehlerstromschutzschaltern bei verschärften DIN-Normen. (Leitsatz der Redaktion)LG Bielefeld29.10.2009
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63 S 77/09 - Betriebskostenvorschuss bei dinglicher WohnberechtigungLeitsatz: Der dinglich Wohnberechtigte ist ohne Vereinbarung nicht verpflichtet, Vorschüsse auf Betriebskosten zu zahlen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.10.2009
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65 S 115/09 - Kündigung wegen unpünktlicher MietzahlungLeitsatz: Stellt der Mieter nach entsprechender Abmahnung nicht nur nicht sein unpünktliches Zahlungsverhalten ein, sondern steigert sein vertragswidriges Verhalten dadurch, dass er weitere Mieten überhaupt nicht zahlt, liegt ein die Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB vor. Dieses Verhalten rechtfertigt ebenfalls die ordentliche Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin20.10.2009
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1 S 14383/09 - Änderung von Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung der VorinstanzLeitsatz: Sowohl die Kostenentscheidung als auch die Streitwertfestsetzung des Gerichtes der ersten Instanz können im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO korrigiert werden.LG München I19.10.2009
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1 S 4851/09 - Prozessvertretung durch Verwalter; Prozessermächtigung für Aktivprozess auch für BerufungseinlegungLeitsatz: 1. Für die Frage, ob das WEG in seiner neuen Fassung anzuwenden ist, kommt es bei vorangeschaltetem Mahnverfahren auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Streitgericht an. 2. Der in erster Instanz bevollmächtigte Verwalter ist im Aktivprozess auch zur Einlegung der Berufung ohne weiteren Eigentümerbeschluss bevollmächtigt.LG München I19.10.2009
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1 S 21731/08 - Unterteilung von Wohnungseigentum; Vermehrung der gutachterlichen Kopfstimmrechte; Aufteilung eines Miteigentumsanteils und Teilveräußerung; Umverteilung von Wohnungseigentum; Erhöhung der Anzahl von WohnungseigentümernLeitsatz: Teilt ein Miteigentümer in einer WEG, in der das Kopfstimmrecht gilt, seinen Miteigentumsanteil ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer auf und veräußert den neu hinzugewonnenen Anteil an einen Dritten, führt das nicht zu einer Stimmrechtsmehrung, obwohl die WEG nun aus einem Miteigentümer mehr besteht.LG München I19.10.2009