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Suchergebnis Urteilssuche (491 - 500 von 806)

  1. 63 S 184/09 - Orientierungsmerkmale 2007: Handwaschbecken, Balkon, Waschküche, Elektroinstallation, Wasserrohre, Erdgeschosswohnung
    Leitsatz: 1. Im Bad sind nur weniger als 40 cm breite Handwaschbecken klein. 2. Ein 4 m2 großer Balkon ist jedenfalls bei einer Breite von 1,20 m geräumig. 3. Eine 200 m entfernt liegende Waschküche ist nicht wohnwerterhöhend. 4. Eine Elektroinstallation, mit der neben einem Großgerät ein weiteres Gerät nicht betrieben werden kann, ist wohnwertmindernd. 5. Die Be- und Entwässerungsinstallation ist schon dann als überwiegend auf Putz verlegt anzusehen, wenn das im Bad der Fall ist. 6. Befindet sich die Unterkante der Wohnungsfenster etwa in Höhe der Oberkante der Hauseingangstür, liegt die Wohnung nicht mehr im Erdgeschoss. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    03.11.2009
  2. 9 S 20/08 - Änderung der Mietstruktur
    Leitsatz: Die Umstellung der Bruttokalt- auf eine Nettokaltmiete kann auch durch konkludente Vereinbarung der Mietparteien erfolgen. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Itzehoe
    30.10.2009
  3. 5 S 89/09 - Unvollständige Jahresabrechnung; grobes Verwalterverschulden
    Leitsatz: 1. Eine Jahresabrechnung, die weder eine Gesamtabrechnung noch eine Aufstellung der Rücklagen und Kontostände zu Beginn und Ende der Abrechnungsperiode enthält, ist für ungültig zu erklären, selbst wenn in den Vorjahren ähnlich abgerechnet worden ist, ohne dass dies beanstandet worden ist. 2. Ist die Jahresabrechnung wegen formeller und inhaltlicher Fehler für ungültig zu erklären, sind dem Verwalter wegen groben Verschuldens die Kosten des Anfechtungsprozesses aufzuerlegen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Dessau-Roßlau
    29.10.2009
  4. 67 S 236/09 - Zulässiges Mieterhöhungsverlangen unter einer Rechtsbedingung
    Leitsatz: 1. Bei einem Mieterhöhungsverlangen, das für den Fall der Unwirksamkeit eines vorangegangenen Erhöhungsverlangens gelten soll, liegt eine zulässige Rechtsbedingung vor (Bestätigung von LG Berlin GE 2002, 1266). 2. Für eine Erhöhung der Bruttomiete reicht die Angabe des vom Vermieter für maßgeblich erachteten Betriebskostenanteils im Mieterhöhungsverlangen, der nur bei Bestreiten im Rechtsstreit zu erläutern ist. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    29.10.2009
  5. 6 O 262/09 - Nachrüstungspflicht von FI-Schutzschaltern bei Neuvermietung
    Leitsatz: Zur Frage der Auswechselung von Fehlerstromschutzschaltern bei verschärften DIN-Normen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Bielefeld
    29.10.2009
  6. 63 S 77/09 - Betriebskostenvorschuss bei dinglicher Wohnberechtigung
    Leitsatz: Der dinglich Wohnberechtigte ist ohne Vereinbarung nicht verpflichtet, Vorschüsse auf Betriebskosten zu zahlen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    23.10.2009
  7. 65 S 115/09 - Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung
    Leitsatz: Stellt der Mieter nach entsprechender Abmahnung nicht nur nicht sein unpünktliches Zahlungsverhalten ein, sondern steigert sein vertragswidriges Verhalten dadurch, dass er weitere Mieten überhaupt nicht zahlt, liegt ein die Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB vor. Dieses Verhalten rechtfertigt ebenfalls die ordentliche Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.10.2009
  8. 1 S 14383/09 - Änderung von Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung der Vorinstanz
    Leitsatz: Sowohl die Kostenentscheidung als auch die Streitwertfestsetzung des Gerichtes der ersten Instanz können im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO korrigiert werden.
    LG München I
    19.10.2009
  9. 1 S 4851/09 - Prozessvertretung durch Verwalter; Prozessermächtigung für Aktivprozess auch für Berufungseinlegung
    Leitsatz: 1. Für die Frage, ob das WEG in seiner neuen Fassung anzuwenden ist, kommt es bei vorangeschaltetem Mahnverfahren auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Streitgericht an. 2. Der in erster Instanz bevollmächtigte Verwalter ist im Aktivprozess auch zur Einlegung der Berufung ohne weiteren Eigentümerbeschluss bevollmächtigt.
    LG München I
    19.10.2009
  10. 1 S 21731/08 - Unterteilung von Wohnungseigentum; Vermehrung der gutachterlichen Kopfstimmrechte; Aufteilung eines Miteigentumsanteils und Teilveräußerung; Umverteilung von Wohnungseigentum; Erhöhung der Anzahl von Wohnungseigentümern
    Leitsatz: Teilt ein Miteigentümer in einer WEG, in der das Kopfstimmrecht gilt, seinen Miteigentumsanteil ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer auf und veräußert den neu hinzugewonnenen Anteil an einen Dritten, führt das nicht zu einer Stimmrechtsmehrung, obwohl die WEG nun aus einem Miteigentümer mehr besteht.
    LG München I
    19.10.2009