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Urteil Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung
Schlagworte
Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung
Leitsatz
Stellt der Mieter nach entsprechender Abmahnung nicht nur nicht sein unpünktliches Zahlungsverhalten ein, sondern steigert sein vertragswidriges Verhalten dadurch, dass er weitere Mieten überhaupt nicht zahlt, liegt ein die Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB vor. Dieses Verhalten rechtfertigt ebenfalls die ordentliche Kündigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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