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Urteil Unterteilung von Wohnungseigentum
Schlagworte
Unterteilung von Wohnungseigentum; Vermehrung der gutachterlichen Kopfstimmrechte; Aufteilung eines Miteigentumsanteils und Teilveräußerung; Umverteilung von Wohnungseigentum; Erhöhung der Anzahl von Wohnungseigentümern
Leitsatz
Teilt ein Miteigentümer in einer WEG, in der das Kopfstimmrecht gilt, seinen Miteigentumsanteil ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer auf und veräußert den neu hinzugewonnenen Anteil an einen Dritten, führt das nicht zu einer Stimmrechtsmehrung, obwohl die WEG nun aus einem Miteigentümer mehr besteht.
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