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  1. 425 C 8864/08 - Keine Mieterhöhung nach Modernisierung ohne Ankündigung oder Duldung; Erläuterungsumfang bei energiesparenden Maßnahmen; Mitteilung verwendeter Materialien; Mitteilung des Gasverbrauchs; Vorlage des Energieausweises
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, ohne diese vorher gem. § 554 Abs. 3 BGB angekündigt zu haben, und ohne dass der Mieter sich hiermit ausdrücklich oder konkludent einverstanden erklärt hat, scheidet eine Mieterhöhung gem. § 559 BGB aus. 2. Wenn in diesem Fall überhaupt bereicherungsrechtliche Ansprüche in Betracht kommen, dann allenfalls in Höhe der eingesparten Energiekosten, die aber vom Vermieter substantiiert für die betroffene Wohnung vorgetragen werden müssen. 3. Eine Mieterhöhungserklärung gem. § 559 b Abs. 1 BGB erläutert Energieeinsparmaßnahmen nur dann ausreichend, wenn objektive Tatsachen, die sich auf die verwendeten Materialien beziehen, mitgeteilt werden. Die Mitteilung des Gas- oder Stromverbrauchs vor und nach der Maßnahme oder die Vorlage eines Energieausweises reicht nicht aus. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Dortmund
    13.01.2009
  2. 82 T 447/08; 82 T 448/08 - Erstattung von Rechtsanwaltskosten
    Leitsatz: Schon teilweise gegensätzliche Angriffe gegen die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen begründen die Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Rechtsanwälte auf der Klägerseite. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    14.01.2009
  3. VIII ZR 71/08 - Endrenovierungspflicht in Übergabeprotokoll
    Leitsatz: Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß § 139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst (Fortführung Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 163/05, NJW 2006, 2116).
    BGH
    14.01.2009
  4. BVerwG 8 C 3.08 - Ausschluss der Restitution; Restitutionsausschlussgrund; Wegfall des Restitutionsausschlussgrundes; Wiederaufgreifen des Restitutionsverfahrens; Dauerverwaltungsakt; redlicher Erwerb; Wegfall des Nutzungsrechts
    Leitsatz: Fällt der Restitutionsausschlussgrund des redlichen Erwerbs eines Nutzungsrechts nachträglich weg, muss das Restitutionsverfahren nicht nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG wieder aufgegriffen werden.
    BVerwG
    15.01.2009
  5. V ZB 166/08 - Verwaltungsrechtsweg; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; Vergleich
    Leitsatz: Haben sich die Parteien als Beteiligte eines Vermögenszuordnungsverfahrens über die Zuordnung von Grundstücken geeinigt, die anderenfalls nach den Vorschriften des Vermögenszuordnungsgesetzes erfolgt wäre, ist für darauf gestützte Zahlungsansprüche der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    15.01.2009
  6. III ZR 28/08 - Anlageberatung; Schadensersatz; Kapitalanlage; positive Vertragsverletzung; Kaufpreiserstattung gegen Übereignung der Kapitalanlage; Schrottimmobilien; Eigentumswohnung; Vermögensschädigung; unrentable Anlage
    Leitsatz: Der durch eine fehlerhafte Anlageberatung Geschädigte kann seinen im Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über eine Immobilie mit einem Dritten bestehenden Schaden auch gegenüber dem beratenden Unternehmen in der Weise geltend machen, dass er die Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage verlangt; dies entspricht dem im allgemeinen Schadenersatzrecht geltenden Prinzip des Vorteilsausgleichs und bedarf keines besonderen Antrags und keiner Einrede des Schuldners (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170).
    BGH
    15.01.2009
  7. V ZR 74/08 - Fristen und inhaltliche Begründung für Anfechtungsklage
    Leitsatz: a) Bleibt einer Anfechtungsklage (§ 46 Abs. 1 WEG) der Erfolg versagt, darf nicht offengelassen werden, ob die Klage als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen wird. b) Bei den Fristen zur Erhebung und Begründung der Klage nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG handelt es sich nicht um besondere Sachurteilsvoraussetzungen der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage, sondern um Ausschlussfristen des materiellen Rechts. c) Zur Vermeidung eines materiell-rechtlichen Ausschlusses ist der Kläger gehalten, innerhalb der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WEG die Gründe vorzutragen, auf die er die Anfechtung stützt; ein Nachschieben von neuen Gründen ist ausgeschlossen. Dabei muss sich der Lebenssachverhalt, aus dem sich Anfechtungsgründe ergeben sollen, zumindest in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben; dass er sich nur aus Anlagen ergibt, genügt nicht.
    BGH
    16.01.2009
  8. 63 S 182/08 - Beschwer bei Urteil über ungehinderten Zugang zum Stromzähler
    Leitsatz: Tauscht der Vermieter die Kellerschlösser aus, so dass der Mieter nicht jederzeit ungehindert Zugang zum Stromzähler hat, liegt nur ein geringfügiger Mangel vor, der mit einer fiktiven Minderungsquote von 1 % angenommen werden kann. Bei einer monatlichen Miete von unter 1.600 € ist damit die für eine Berufung nötige Beschwer von mehr als 600 € nicht erreicht (dreieinhalbfacher Jahresbetrag der fiktiven monatlichen Minderung). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.01.2009
  9. V ZR 133/08 - Schadensersatz; Plausibilitätskontrolle; Pflichtverletzung durch Geltendmachung einer unplausiblen Rechtsposition; Nachbarwiderspruch gegen Bebauung; unberechtigter Anspruch; Durchsetzung vermeintlicher Rechte
    Leitsatz: a) Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig. b) Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.
    BGH
    16.01.2009
  10. 51 T 668/08 - Kein Räumungsschutz für 98-jährige Mieterin
    Leitsatz: 1. Einem Vermieter dürfen nicht Aufgaben des Sozialstaates übertragen werden. 2. Wenn keine Gesundheits- oder Lebensgefahr droht, ist die Zwangsräumung auch bei einer hochbetagten Mieterin zulässig, wenn die Mieterin sich mehr als zwei Jahre lang nicht um Ersatzwohnraum bemüht hatte. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    20.01.2009