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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 806)
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I-24 U 18/07 - Wirksames Teilurteil über RäumungLeitsatz: Klagt der Vermieter auf Zahlung von Mietrückständen und Räumung, ist ein Teilurteil über die Räumung zulässig, wenn die Räumungspflicht auf einer wirksamen ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beruht und die dem Schlussurteil vorbehaltene Prüfung noch bestehender Mietrückstände für die Räumung gänzlich bedeutungslos ist.OLG Düsseldorf23.06.2009
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I-24 U 210/08 - Annahmefrist für Abschluss eines MietvertragesLeitsatz: Das Angebot zum Abschluss eines Gewerberaummietvertrages kann, wenn in dem Angebot keine entsprechende Befristung eingeräumt ist, nach Ablauf von 4 1/2 Wochen nicht mehr wirksam angenommen werden.OLG Düsseldorf15.06.2009
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I-24 U 56/08 - Entfernung von Ein- und Ausbauten als Hauptpflicht; RückbaupflichtLeitsatz: 1. Die im Mietvertrag vereinbarte Verpflichtung des Mieters, bei Ende des Mietverhältnisses "Ein- und Ausbauten ... zu entfernen", wenn durch sie "eine weitere Vermietung erschwert sein (sollte)", ist wirksam. 2. Die bei Beendigung des Mietverhältnisses bestehende Rückbaupflicht des Mieters ist Hauptpflicht. 3. Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung für den Rückbau.OLG Düsseldorf21.04.2009
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I-24 U 6/08 - Verjährung und Nutzungsentschädigung bei Rückgabe nur eines Teils der SchlüsselLeitsatz: 1. Der kurzen Verjährung unterliegen Schadensersatzansprüche wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen und wegen unterbliebener Instandsetzungsmaßnahmen sowie deren Folgeansprüche wegen Mietausfalls, auch wenn der Mieter bei der Rückgabe des Mietobjekts dem Vermieter nicht sämtliche Schlüssel zurückgegeben hat. 2. In diesem Fall kann der Vermieter Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mieträume beanspruchen, wenn der Mieter den (Mit-) Besitz nach beendetem Mietverhältnis gegen den Willen des Vermieters ausübt, wenn er sich also weigert, dem geltend gemachten Anspruch des Vermieters auf Übergabe der restlichen Schlüssel unverzüglich nachzukommen.OLG Düsseldorf16.02.2009
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I-24 U 87/08 - Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse als MietmangelLeitsatz: Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen stellen dann einen Fehler der Mietsache dar, wenn die fehlende Genehmigung eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat, weil die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (hier verneint für ehemaliges Bahnhofsgebäude).OLG Düsseldorf05.05.2009
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I-24 U 97/08 - Pachtvertrag; Kündigung; Schriftform; Räumungsklage; Kündigungserklärung; KündigungsausschlussLeitsatz: 1. Ein Pachtvertrag, dessen Kündigung die Vertragspartner für länger als ein Jahr ausgeschlossen haben, ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und innerhalb gesetzlicher Frist kündbar, wenn er nicht der gesetzlichen Schriftform genügt. 2. In der Erhebung der Räumungsklage liegt regelmäßig die Wiederholung einer verfrühten und deshalb unwirksamen Kündigungserklärung.OLG Düsseldorf08.01.2009
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I-10 U 121/08 - Beherbergungsvertrag mit italienischem HotelLeitsatz: Zum anwendbaren Recht bei Zustandekommen eines Beherbergungsvertrages mit einem italienischen Hotelbetrieb. Zum Anspruch des italienischen Hotelbetreibers auf Schadensersatz bei Stornierung einer Hotelbuchung nach Art. 1218 ital. BGB.OLG Düsseldorf26.02.2009
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I-10 U 58/09 - Beweislast für erforderliche Schönheitsreparaturen; Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Reinigung; Erneuerung des TeppichbodensLeitsatz: 1. Soll die formularmäßige Fristenregelung für die dem Mieter auferlegten Schönheitsreparaturen nur für den Regelfall gelten und Ausnahmen nach dem Erhaltungszustand zulassen, trifft den Mieter die Beweislast, dass entgegen der im Vertrag genannten Frist noch keine Renovierungsbedürftigkeit besteht. Nimmt der Vermieter umgekehrt aber für sich eine Verkürzung der Regelfristen in Anspruch, muss er darlegen und beweisen, dass der Erhaltungszustand der Mieträume eine frühere Ausführung der Schönheitsreparaturen erfordert. 2. Ist der Mieter nur verpflichtet, die Mieträume ordnungsgemäß gereinigt zu übergeben, handelt es sich lediglich um eine übliche Reinigung von dem sich allmählich ansammelnden Schmutz. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung dieser Reinigungspflicht setzt ein Vorgehen des Vermieters gegen den Mieter nach §§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 BGB voraus.OLG Düsseldorf01.10.2009
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I-10 U 88/09 - Grobe Fahrlässigkeit und Regress für vom Mieter verursachten WohnungsbrandLeitsatz: 1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlässt, ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässigkeit einzustehen hat. 2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit. 3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.OLG Düsseldorf10.12.2009
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I-10 W 132/08 - Streitwertbemessung, MängelLeitsatz: Bei der Streitwertbemessung für das selbständige Beweisverfahren hat das Gericht nach Einholung des Gutachtens den „richtigen“ Hauptsachewert festzustellen. Stellt der Sachverständige die behaupteten Mängel nicht fest, ist der Wert nicht mit dem Mindeststreitwert, sondern unter Zugrundelegung der Behauptungen zu den Mängeln zu schätzen.OLG Düsseldorf17.02.2009