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Urteil Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse als Mietmangel


Schlagworte

Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse als Mietmangel

Leitsatz

Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen stellen dann einen Fehler der Mietsache dar, wenn die fehlende Genehmigung eine Aufhebung oder erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Folge hat, weil die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts untersagt oder wenn ein behördliches Einschreiten insoweit ernstlich zu erwarten ist (hier verneint für ehemaliges Bahnhofsgebäude).

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