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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 806)

  1. 67 S 411/08 - Großer und geräumiger Balkon mit 4 m²; Mietspiegel und Orientierungshilfe
    Leitsatz: Auch bei einer großen Wohnung ist ein Balkon mit einer Fläche von 4 m² als groß und geräumig im Sinne der Orientierungshilfe anzusehen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.12.2009
  2. III ZR 251/09 - Amtshaftung wegen versagter Baugenehmigung für Windkraftanlage; Windrad; privilegierter Außenbereich; entgegenstehender öffentlicher Belang; Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan; Verlässlichkeit von Planung; Versagungsgrund
    Leitsatz: Zur Berücksichtigung von Darstellungen in einem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als einem privilegierten Außenbereichsvorhaben (hier: Errichtung von Windkraftanlagen) entgegenstehender öffentlicher Belang.
    BGH
    02.12.2009
  3. 63 S 162/09 - Erhöhte Balkonschwelle nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit; entfernte Blumenkastenhalter; Austausch des Balkonbodens; Entfernung des Müllschluckers; Putzrisse; Wohnflächenminderung durch dicke Fliesen
    Leitsatz: 1. Eine etwa 20 cm hohe Schwelle zur Loggia anstelle des früheren schwellenlosen Übergangs stellt eine die Minderung nicht rechtfertigende unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar. 2. Dasselbe gilt, wenn früher vorhandene Blumenkastenhalter im Rahmen von Sanierungsarbeiten entfernt worden sind. 3. Ist ein bestimmter Bodenbelag nicht als vertraglich geschuldet vereinbart, stellt der Austausch der früheren Terrazzoplatten gegen Betonplatten auf dem Balkon keinen Mangel dar. 4. Die Entfernung des früher vorhandenen Müllschluckers ist ebenfalls unerheblich. 5. Lediglich optische Beeinträchtigungen durch Risse, die durch Spachteln und Überkleben beseitigt werden können, rechtfertigen als unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs ebenfalls keine Minderung. 6. Zur Wohnflächenminderung durch Auftrag stärkerer Wandfliesen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    01.12.2009
  4. 1 S 5342/09 - Tilgungswirkung von Wohngeldzahlungen; Änderung der Verrechnung nur durch ausdrücklichen Eigentümerbeschluss; Wiederaufleben einer ursprünglichen Forderung aus Wohngeldabrechung; fehlerhafte Berücksichtigung einer Zahlung; Zahlung ohne Tilgungsbestimmung
    Leitsatz: 1. Bei Zahlungen auf Wohngeldschulden und Nachzahlungsbeträge aus Jahresabrechnungen findet § 366 BGB Anwendung. 2. Die (fehlerhafte) Berücksichtigung einer Zahlung als laufende Wohngeldzahlung in einer Jahresabrechnung führt jedenfalls dann nicht zum Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung aus einer früheren Jahresabrechnung, wenn in dem Beschluss über die aktuelle Jahresabrechnung nicht ausdrücklich eine Regelung über die Beseitigung der mit der Zahlung eingetretenen Tilgungswirkung aufgenommen wird.
    LG München I
    30.11.2009
  5. I-24 U 139/09 - Einigungsmangel; Kein Vertragsschluss durch Nutzung, wenn wesentliche Vertragspunkte fehlen
    Leitsatz: Ist zur Regelung aller wesentlichen Punkte (Pachtzins, Verlängerungsoption und Gewährleistung) der Abschluss eines schriftlichen Pachtvertrags mit einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr beabsichtigt und zur Absicherung der beiderseitigen Interessen gesetzlich auch geboten, so kommt der Vertrag nicht durch Nutzungsbeginn und formlose Einigung über einen Teil des Vertragsinhalts zustande.
    OLG Düsseldorf
    30.11.2009
  6. 14 A 3421/07 - Keine Einstellung von Erträgen aus Dachflächenvermietung (hier: Mobilfunk in Kostenmiete); schuldhaftes Handeln
    Leitsatz: Schuldhaftes Handeln des Eigentümers liegt nicht vor, wenn der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefolgt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Nordrhein-Westfalen
    30.11.2009
  7. 12 U 23/09 - Genehmigung des schwebend unwirksamen Vertrages durch Umsetzung; Vertragsunterzeichnung durch nicht Vertretungsberechtigten; jahrelange Umsetzung eines Mietvertrages; Erhebung einer Klage auf Mietzins
    Leitsatz: Ist der gewerbliche Mietvertrag auf Seiten einer juristischen Person nicht von vertretungsberechtigten Personen unterzeichnet worden, kann die Genehmigung (§ 177 Abs. 1 BGB) dieses schwebend unwirksamen Vertrages durch den Vertretenen in der jahrelangen Umsetzung des Mietvertrages, jedenfalls aber in der Erhebung einer Zahlungsklage auf Mietzins liegen.
    KG
    30.11.2009
  8. 1 S 23229/08 - Ungültige Jahresabrechnung bei rechnerischer Unschlüssigkeit
    Leitsatz: 1. Die Jahresabrechnung ist auf entsprechende Rüge hin insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie für einen durchschnittlichen Eigentümer ohne sachkundige Hilfe nicht vollständig und nachvollziehbar ist. 2. Das ist regelmäßig bei fehlender rechnerischer Schlüssigkeit der Fall, wenn also eine Diskrepanz zwischen tatsächlicher Kontenentwicklung und der Einnahmen- und Ausgabendarstellung anhand der Abrechnung bzw. den darin enthaltenen Erläuterungen nicht aufgeklärt werden kann.
    LG München I
    30.11.2009
  9. I-10 U 42/09 - Mietrückstand; Fehlerhafte Leistungsbestimmung durch den Mieter
    Leitsatz: 1. Die Tilgungsreihenfolge richtet sich nach § 366 Abs. 2 BGB, wenn die Leistungsbestimmung des Schuldners ins Leere geht und er esversäumt, die unrichtige bzw. wirkungslose Leistungsbestimmung gemäß § 119 BGB unverzüglich (§ 121 BGB) anzufechten. 2. Zur Verrechnung von Zahlungen des Mieters auf rückständige Mietraten nach § 366 Abs. 2 BGB. 3. Eine nachträgliche Tilgungsbestimmungsvereinbarung geht einer Verrechnung nach § 366 Abs. 2 BGB vor.
    OLG Düsseldorf
    28.11.2009
  10. LwZR 15/09 - Fehlende Schriftform eines Landpachtvertrages; Gebrauchsüberlassung an Dritten; identitätswahrende Gesellschaftsumwandlung; GbR; oHG; Mietvertragsrubrum; formwechselnde Umwandlung
    Leitsatz: 1. Die identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite zunächst in eine offene Handelsgesellschaft und danach - formwechselnd - in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§§ 190 ff. UmwG), die nunmehr als Pächterin auftritt, bedeutet keine Überlassung der Pachtsache an einen Dritten (Fortführung von Senat, BGHZ 150, 365). 2. Sind als Vermieter im Vertrag Ehegatten aufgeführt, und enthält der Vertrag nur eine Unterschrift, ist die für einen langfristigen Landpachtvertrag erforderliche Schriftform nicht eingehalten. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion).
    BGH
    27.11.2009