Urteil Fehlende Schriftform eines Landpachtvertrages
Schlagworte
Fehlende Schriftform eines Landpachtvertrages; Gebrauchsüberlassung an Dritten; identitätswahrende Gesellschaftsumwandlung; GbR; oHG; Mietvertragsrubrum; formwechselnde Umwandlung
Leitsätze
1. Die identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite zunächst in eine offene Handelsgesellschaft und danach - formwechselnd - in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§§ 190 ff. UmwG), die nunmehr als Pächterin auftritt, bedeutet keine Überlassung der Pachtsache an einen Dritten (Fortführung von Senat, BGHZ 150, 365).
2. Sind als Vermieter im Vertrag Ehegatten aufgeführt, und enthält der Vertrag nur eine Unterschrift, ist die für einen langfristigen Landpachtvertrag erforderliche Schriftform nicht eingehalten.
(Leitsatz zu 2 von der Redaktion).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?