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Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 608)

  1. IX ZR 237/03 - Aufrechnung mit Mietforderungen vor Insolvenzeröffnung gegen Betriebskostenguthaben aus einer späteren Abrechnung
    Leitsatz: Maßgebliche Rechtshandlung für die Möglichkeit der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen gegen Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenvorauszahlungen ist der Abschluß des Mietvertrages.
    BGH
    11.11.2004
  2. I ZR 182/02 - Testamentsvollstreckung durch Steuerberater
    Leitsatz: a) Art. 1 § 1 RBerG zählt zu den Vorschriften i.S. des § 4 Nr. 11 UWG, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln. b) Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.
    BGH
    11.11.2004
  3. I ZR 213/01 - Testamentsvollstreckung durch Banken
    Leitsatz: Da die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist, kann eine Bank, ohne gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 RBerG zu verstoßen, für die Übernahme von Testamentsvollstreckungen werben.
    BGH
    11.11.2004
  4. V ZR 322/03 - Unberechtigter Löschungsantrag und Schadensersatz; Rechtliches Gehör vor Löschung im Grundbuch
    Leitsatz: a) Der ungerechtfertigte Antrag auf Löschung eines Rechts durch Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches löst grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch des Betroffenen infolge gutgläubigen Erwerbs eines Dritten aus. Eine Ausnahme gilt auch dann nicht, wenn dem Antragsteller grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, er sich aber nicht in einer vorsatznahen Weise der Einsicht in die wahre Rechtslage verschlossen hat. b) Zu dem Antrag auf Löschung eines Vorkaufsrechts wegen des Todes des Berechtigten ist dessen Erbe vom Grundbuchamt zu hören, wenn eine Vererblichkeit des Rechts in Frage kommt.
    BGH
    12.11.2004
  5. V ZR 42/04 - Unterhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Grunddienstbarkeitsberechtigten bei Mitnutzung durch Eigentümer; Wegerecht
    Leitsatz: a) Der Berechtigte ist auch dann nach § 1020 Satz 2 BGB zur Unterhaltung und Instandsetzung einer der Ausübung der Dienstbarkeit dienenden Anlage verpflichtet, wenn der Eigentümer die Anlage mitnutzen darf. b) Das Interesse des Eigentümers erfordert bei seiner Berechtigung zur Mitnutzung nicht, daß der Berechtigte die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung der Anlage allein trägt. Der Berechtigte ist vielmehr nur anteilig verpflichtet, und zwar in entsprechender Anwendung von §§ 748, 742 BGB, im Zweifel zur Hälfte. c) Weigert sich der Berechtigte, eine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme durchzuführen, die das Interesse des Eigentümers erfordert, kann der Eigentümer die Maßnahme durchführen lassen und von dem Berechtigten im Umfang seiner Kostenbeteiligung Erstattung der Kosten als Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 2 BGB verlangen.
    BGH
    12.11.2004
  6. V ZR 308/03 - Zusicherung der Wohnfläche im Kaufvertrag; Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht
    Leitsatz: Ist dem Kaufvertrag über ein Mehrfamilienhaus eine Liste mit sämtlichen Mietverhältnissen und Angaben über Miethöhe, Nebenkosten und Wohnflächen beigefügt,die nach dem Vertrag zwischen den Vertragsbeteiligten verbindlich und damit Vertragsinhalt sein soll, liegt darin die Zusicherung der baurechtlich genehmigten Wohnfläche sämtlicher Mietwohnungen.Das Berufungsgericht unterliegt nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur hinsichtlich der im ersten Rechtszug festgestellten Tatsachen einer Beschränkung, nicht dagegen hinsichtlich der darauf beruhenden Auslegung einer Vertragsvereinbarung.
    BGH
    12.11.2004
  7. 15 K 594/02 - Restitution, Rechtsnachfolge, Alleiniger Gesellschafter
    Leitsatz: 1. Im Rahmen der Restitution nach Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i. V. m. Art. 21 Abs. 3 EV kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsnachfolger des ursprünglichen Eigentümers bezüglich des zu restituierenden Vermögensgegenstandes die gleichen Aufgaben wie dieser wahrnimmt. 2. Die Übertragung des Vermögens auf eine Kapitalgesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter der Vermögenszuordnungsberechtigte nach Art. 22 Abs. 1 EV ist, stellt keine rechtsgeschäftliche Veräußerung i. S. d § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 VZOG dar, die der Restitution entgegenstehen könnte.
    VG Potsdam
    15.11.2004
  8. BVerwG 3 B 41.04 - ???
    Leitsatz: Funktionsnachfolgerin im Sinne von § 11 Abs. 3 VZOG und damit Restitutionsberechtigte ist in der Regel die Gemeinde, zu deren Gebiet das Grundstück jetzt gehört, auch dann, wenn das von der Gemeinde gemäß Art. 21 Abs. 3/Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV zurückverlangte Grundstück vor seiner unentgeltlichen Zurverfügungstellung nicht in ihrem Gemeindegebiet lag (Fortführung des Urteils vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - ZOV 1999, 450 = Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23). Der Restitutionsausschlußtatbestand in § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 3. Alt. VZOG schließt nicht das zur Wohnungswirtschaft genutzte Vermögen im Sinne von § 1 a Abs. 4 Satz 3 VZOG insgesamt von der Rückübertragung aus, sondern erstreckt den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VZOG nur auf die Vermögensgegenstände des komplexen Wohnungs- oder Siedlungsbaus, die am 3. Oktober 1990 nicht nur vorübergehend leerstanden, jedoch einer entsprechenden Nutzung ganz oder teilweise wieder zugeführt werden sollten.
    BVerwG
    16.11.2004
  9. VIII ZB 32/04 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung eines Versehens
    Leitsatz: Zur Glaubhaftmachung eines Versehens bedarf es nicht der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten.
    BGH
    16.11.2004
  10. VIII ZB 45/04 - Gerichtsstand; juristischen Person; Auslandsberührung; Berufungszuständigkeit
    Leitsatz: Für die Bestimmung des allgemeinen Gerichtsstands einer juristischen Person ist - wenn sich nichts anderes ergibt - der Ort maßgebend, wo ihre Verwaltung geführt wird.
    BGH
    16.11.2004