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Suchergebnis Urteilssuche (541 - 550 von 608)

  1. IX ZR 264/02 - Notarhaftung; Beratungsfehler über Steuerpflicht bei Grundstücksverkauf
    Leitsatz: Für den Beratungsfehler des Notars beim Grundstücksverkauf ist ausschlaggebend,ob zum Zeitpunkt der Beratung eine gesicherte Rechtsprechung ergangen war, die den eingenommenen Standpunkt stützt, wonach es sich um den unproblematischen Fall der erstmaligen Errichtung und den anschließenden Verkauf eines Objekts handelt.
    BGH
    29.06.2004
  2. IX ZR 211/00 - Rechtsanwaltshaftung; Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten wegen mangelhafter Beaufsichtigung des Unternehmers; Beweislast bei Streit über die Höhe der Unternehmervergütungeistungen
    Leitsatz: Hat der Rechtsanwalt Ansprüche seines Mandanten gegen den Architekten wegen mangelhafter Beaufsichtigung des Unternehmers verjähren lassen und entsteht in diesem Zusammenhang Streit über die Höhe der Leistungen, die der gekündigte Unternehmer hätte abrechnen können, so trifft den Anwalt die Beweislast.
    BGH
    06.05.2004
  3. IX ZB 413/02 - Beweislast für Restitutionsgründe im wiederaufgenommenen Rückerstattungsverfahren
    Leitsatz: Ist ein Rückerstattungsverfahren rechtskräftig wieder aufgenommen worden, trägt für die im Rechtszug der weiteren Beschwerde dagegen zugelassene Behauptung von Restitutionsgründen der Verfahrensteil die Feststellungslast, der sich auf diese Gründe beruft (Ergänzung zu BGH LM ÜberlG Nr. 1).
    BGH
    15.01.2004
  4. IV ZR 85/03 - Verjährung; Restitutionsanspruch als Nachabfindungsanspruch
    Leitsatz: Die Verjährung der auf Leistungen nach dem Vermögensgesetz bezogenen Ausgleichsansprüche entsprechend § 2313 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 BGB beginnt mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (Bestätigung von BGHZ 123, 76). Unerheblich ist, wann Ansprüche nach dem Vermögensgesetz durch Verwaltungsbescheide festgestellt werden.
    BGH
    28.04.2004
  5. IV ZR 219/03 - Gebäudeversicherung; Leitungswasserversicherung; Anzeigepflicht für Risikoerhöhung bei Frostgefahr
    Leitsatz: Von einer anzeigepflichtigen Gefahrerhöhung für einenLeitungswasserschaden kann nur dann gesprochen werden, wenn nachträglich eine Gefahrenlage eingetreten ist, bei der der Versicherer den Leitungswasserversicherungsvertrag überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte.
    BGH
    23.06.2004
  6. III ZR 335/03 - Amtshaftung; Schadensersatzanspruch des Restitutionsantragstellers bei Grundstücksbelastung; Amtspflichtverletzung des AROV wegen fehlender Mitteilung über Eingang eines Restitutionsantrags; Verfügungsberechtigter; Unterlassungsgebot; Vergewisserungspflicht
    Leitsatz: a) Die Pflicht, den eingetragenen Eigentümer eines restitutionsbelasteten Grundstücks nach § 31 Abs. 2 VermG über den Eingang eines Restitutionsantrags zu informieren, will auch den Restitutionsantragsteller im Blick auf das Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG vor einem Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs und einer Aushöhlung der künftigen Rechtsstellung schützen (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 143, 18). b) Der Verfügungsberechtigte ist nach § 3 Abs. 5 VermG verpflichtet, sich zeitnah vor einer vorgesehenen Verfügung nach dem Vorliegen einer vermögensrechtlichen Anmeldung zu erkundigen. c) Wird ein Grundstück unter Verstoß gegen das Unterlassungsgebot mit einem Grundpfandrecht belastet und beruht dies sowohl auf einem schuldhaften Verstoß des Verfügungsberechtigten gegen seine Vergewisserungspflicht (§ 3 Abs. 5 VermG) als auch auf einer Amtspflichtverletzung der Behörde, die den Verfügungsberechtigten nicht nach § 31 Abs. 2 VermG unterrichtet hat, kann es dem Restitutionsantragsteller grundsätzlich nicht zugemutet werden, den Verfügungsberechtigten vor der Bestandskraft des Rückgabebescheids des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen auf Beseitigung der Belastung, Schadensersatz oder Sicherstellung in Anspruch zu nehmen.
    BGH
    17.06.2004
  7. III ZR 331/02 - Kleingartenanlage
    Leitsatz: Die Anwendung des BKleingG ist ausgeschlossen, wenn mehr als die Hälfte der Parzellen der Gesamtanlage mit Eigenheimen oder diesen nahekommenden Baulichkeiten bebaut worden ist. 
    BGH
    05.02.2004
  8. III ZR 300/03 - Eintritt des Berechtigten in nicht dinglich gesicherte Kreditverbindlichkeiten; Vertragsübernahme durch Berechtigten kraft Restitutionsbescheid
    Leitsatz: Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG gehen auf den Berechtigten auch nicht dinglich gesicherte Kreditverbindlichkeiten über, die der Finanzierung von Baumaßnahmen auf dem restituierten Grundstück dienen.
    BGH
    01.04.2004
  9. III ZR 281/03 - Kleingartenanlage; Mindestfläche für Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf
    Leitsatz: a) Eine Kleingartenanlage setzt nicht voraus, daß wenigstens die Hälfte ihrer Fläche zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (insbesondere Obst und Gemüse) genutzt wird. b) Es genügt, wenn diese Nutzung den Charakter der Anlage maßgeblich mitprägt. c) Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird. Besonderheiten, wie eine atypische Größe der Parzellen, topographische Eigentümlichkeiten oder eine Bodenqualität, die den Anbau von Nutzpflanzen teilweise nicht zuläßt, können eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen.
    BGH
    17.06.2004
  10. BLw 7/04 - LPG -Mitglied; Abfindungsansprüche nach unwirksamer Auflösung der LPG; Vertrag zu Gunsten des LPG-Mitglieds
    Leitsatz: 1. Eine Vereinbarung, die den Übergang des LPG-Vermögens auf einen anderen Rechtsträger entgegen den gesetzlichen Vorgaben als Einzelrechtsnachfolge im Wege einer teilweisen Vermögensübernahme regelt und daher unwirksam ist, kann nicht Grundlage für die Annahme eines Vertrages zugunsten Dritter sein, wonach ein ausscheidendes Mitglied berechtigt sein soll, Abfindungsansprüche gegen den neuen Rechtsträger zu richten. 2. In einem solchen Fall entspricht es in der Regel auch nicht der Interessenlage und kann daher nicht im Wege der Auslegung angenommen werden, daß unabhängig von der gescheiterten Vermögensübernahme ein Vertrag über die Regelung der Abfindungsansprüche zugunsten Dritter geschlossen worden ist.
    BGH
    16.04.2004