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Urteil Beweislast für Restitutionsgründe im wiederaufgenommenen Rückerstattungsverfahren
Schlagworte
Beweislast für Restitutionsgründe im wiederaufgenommenen Rückerstattungsverfahren
Leitsatz
Ist ein Rückerstattungsverfahren rechtskräftig wieder aufgenommen worden, trägt für die im Rechtszug der weiteren Beschwerde dagegen zugelassene Behauptung von Restitutionsgründen der Verfahrensteil die Feststellungslast, der sich auf diese Gründe beruft (Ergänzung zu BGH LM ÜberlG Nr. 1).
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