« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (531 - 540 von 608)

  1. 62 S 336/03 - Räumungsklage auch gegen ausgezogenen Mitmieter
    Leitsatz: Die Räumungsklage ist gegen alle Mitmieter zu richten, auch wenn einer der Mitmieter bereits ausgezogen ist. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil der ausgezogene Mieter erklärt hatte, nicht mehr in die Wohnung einziehen zu wollen (gegen LG Berlin, ZK 64, GE 2003, 529).
    LG Berlin
    05.02.2004
  2. III ZR 331/02 - Kleingartenanlage
    Leitsatz: Die Anwendung des BKleingG ist ausgeschlossen, wenn mehr als die Hälfte der Parzellen der Gesamtanlage mit Eigenheimen oder diesen nahekommenden Baulichkeiten bebaut worden ist. 
    BGH
    05.02.2004
  3. XI ZR 398/02 - Vorfälligkeitsentschädigung und Sicherheitenaustausch; Anspruch auf Sicherheitenaustausch bei Realkredit
    Leitsatz: a) Hat ein Darlehensnehmer gegen die realkreditgebende Bank einen Anspruch auf Einwilligung in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung, kann er, wenn die Veräußerung des belasteten Grundstücks eine Ablösung des Darlehens nicht erfordert, statt dessen auch die Zustimmung in einen bloßen Austausch der vereinbarten Sicherheiten bei sonst unverändert fortbestehendem Darlehensvertrag beanspruchen, wenn der Sicherheitenaustausch dem Kreditinstitut mangels eines schutzwürdigen Eigeninteresses zuzumuten ist. b) Dies ist der Fall, wenn eine vom Darlehensnehmer als Ersatz angebotene Grundschuld das Risiko der realkreditgebenden Bank genauso gut abdeckt wie die der Bank vereinbarungsgemäß eingeräumte Grundschuld, der Darlehensnehmer bereit und in der Lage ist, alle mit dem Sicherheitenaustausch verbundenen Kosten zu tragen und das Kreditinstitut auch nicht befürchten muß, etwa bei der Verwaltung oder der Verwertung der Ersatzsicherheit irgendwelche Nachteile zu erleiden.
    BGH
    03.02.2004
  4. 65 S 126/03 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit dem Berliner Mietspiegel; Ermächtigung zur Mieterhöhung; fehlerhafte Mietstruktur im Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe
    Leitsatz: 1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann den Käufer ermächtigen, ein vom Noch-Eigentümer geltend gemachtes Mieterhöhungsverlangen schon vor Eigentumsumschreibung im eigenen Namen weiterzuverfolgen. 2. Ein Mieterhöhungsverlangen ist auch dann formell wirksam, wenn statt der Bruttokaltmiete pro Quadratmeter versehentlich die Nettokaltmiete pro Quadratmeter angegeben ist, die übrigen Angaben aber sachlich und rechnerisch richtig sind: Ausgangsmiete, Mietspiegelfeld, durchschnittliche Betriebskosten, neue Bruttokaltmiete. 3. Für die materielle Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens ist der Berliner Mietspiegel 2003 maßgeblich, wenn das Mieterhöhungsverlangen nach dem Erhebungsstichtag (1. März 2002) dem Mieter zuging. 4. Auch die Orientierungshilfe ist nach § 287 ZPO zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen.
    LG Berlin
    03.02.2004
  5. II ZR 294/01 - keine Gegenvorstellung gegen Nichtannahmebeschluß
    Leitsatz: Ein Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofs gemäß § 554 b ZPO a. F. ist einer Gegenvorstellung nicht zugänglich.
    BGH
    02.02.2004
  6. IXa ZB 196/03 - Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bei Nichterscheinen
    Leitsatz: Aus der Gewährleistung des Eigentums und deren Einwirkung auf das Zwangsversteigerungsverfahren lassen sich keine allgemeingültigen Verfahrensregeln herleiten. Ob aus dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens ein besonderer Termin zur Verkündung der Zuschlagsentscheidung anzusetzen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Nichterscheinen des Schuldners im Versteigerungstermin hindert den sofortigen Zuschlag regelmäßig nicht.
    BGH
    30.01.2004
  7. V ZR 262/03 - dingliches Nutzungsrecht; Unentgeltlichkeit; Nutzungsentgelt; Eigenheimverordnung
    Leitsatz: a) Zum Inhalt eines dinglichen Nutzungsrechts gehört auch seine Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit. Dafür sind neben den Bestimmungen über die Verleihung von Nutzungsrechten auch die Bestimmungen über die Nichterhebung von Nutzungsentgelten etwa nach der Eigenheimverordnung maßgeblich. b) Auch nach 1970 waren dingliche Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken in der Regel unentgeltlich. Deshalb kann ein Entgelt bei solchen Rechten nur verlangt werden, wenn der Nutzer ausnahmsweise nicht von einem Entgelt befreit war.
    BGH
    30.01.2004
  8. IX a ZB 274/03 - Mitteilungspflicht des Gerichtsvollziehers; Protokollabschrift
    Leitsatz: Der Gerichtsvollzieher hat den Gläubiger, der ihm einen Vollstreckungsauftrag erteilt hat, über den Ausgang des Verfahrens zu unterrichten. Dazu genügt eine kurze Mitteilung, die aber erkennen lassen muß, aus welchem Grund der Vollstreckungsversuch ohne Erfolg geblieben ist.
    BGH
    30.01.2004
  9. OVG 2 B 18.02 - Baurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; Nebenbestimmung, Auflage; Bedingung; isolierte Anfechtung; Sanierungsziele; Verdrängungsschutz; Mietobergrenzen; Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Sozialplan; Härteausgleich
    Leitsatz: 1. Der soziale Schutz der angestammten Wohnbevölkerung eines Sanierungsgebietes vor einer durch sanierungsbedingte Mietsteigerungen verursachten Verdrängungsgefahr zählt grundsätzlich zu den bei der Entscheidung über Art, Umfang und Ablauf der Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Abwägung berücksichtigungsfähigen Belangen. 2. Mit dem System der Regelung des städtebaulichen Sanierungsrechts in §§ 136 ff. BauGB ist es jedoch unvereinbar, die sanierungsrechtliche Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen davon abhängig zu machen, daß an der durchschnittlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Wohnbevölkerung des Sanierungsgebietes orientierte einheitliche Mietobergrenzen eingehalten werden.
    OVG Berlin
    30.01.2004
  10. BVerwG 8 B 132.03 - Erlösauskehranspruch; Konnexitätsgrundsatz; Restitutionsanspruch; Streitwert; Erbanteil
    Leitsatz: 1. Ebenso wie nach dem restitutionsrechtlichen Konnexitätsgrundsatz die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand gegeben sein muß, setzt auch die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG voraus, daß derselbe Vermögenswert, über den durch Veräußerung verfügt worden ist, zugleich auch Gegenstand des Restitutionsanspruchs ist. 2. Soweit bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, mit denen einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft Rückerstattungsansprüche an die Erbengemeinschaft geltend machen, der Streitwert nur entsprechend dem Erbanteil festzusetzen ist, ist von dem Verkehrswert auszugehen und nicht von dem in § 13 Abs. 3 GKG geregelten Höchstbetrag; diese Vorschrift findet vielmehr nur dann Anwendung, wenn der auf den jeweiligen Miterben entfallende Erbanteil den Höchstbetrag überschreiten sollte.
    BVerwG
    29.01.2004