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Suchergebnis Urteilssuche (841 - 850 von 855)

  1. 5 K 12/99 Me - Rückübertragung; Ausschlussgrund; komplexer Wohnungsbau; Zweckbestimmung; städtebauliche Einheit; Nutzungsrechte; öffentliches Interesse
    Leitsatz: Die Parzellierung eines Grundstücks und die nachfolgende Vergabe von Nutzungsrechten an Bauwerber, die ihre Grundstücke in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren sukzessiv bebauen, erfüllt selbst dann nicht den Ausschlussgrund des "komplexen Wohnungsbaus", wenn daneben grundstücksübergreifend einzelne Garagen entstanden sind und einige Parzellen als Grünflächen genutzt werden.
    VG Meiningen
    14.03.2007
  2. 5 K 547/04 Me - Durchführungsfeststellungsbescheid; Präklusion; Rechtsschutzbedürfnis; Widerruf
    Leitsatz: Dem Anmelder/Restitutionsberechtigten, der innerhalb der Zwei-Wochen-Frist seinen Restitutionsanspruch nicht glaubhaft gemacht hat, fehlt für die Anfechtung eines zugunsten des Investors erlassenen Durchführungsfeststellungsbescheids das Rechtsschutzbedürfnis.
    VG Meiningen
    18.04.2007
  3. 8 K 210/05 Me - Berufliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. § 1 Abs. 1 BerRehaG stellt maßgeblich auf den "Beruf" als Qualifikations- und Gattungsbegriff und nicht auf die konkrete berufliche Position oder Tätigkeit innerhalb des Berufs ab. 2. Die Berücksichtigung bloß hypothetischer Berufsmöglichkeiten ist unabhängig davon ausgeschlossen, ob es sich um eine Karrierechance in einem bereits ausgeübten oder einem noch zu erreichenden Beruf handelt. 3. Ein sog. "Aufstiegsschaden" wird von der Regelung nicht erfasst. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Meiningen
    01.11.2007
  4. 8 K 250/05 Me - Berufliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. Für einen Anspruch nach § 1 BerRehaG mit der Folge eines Rentennachteilsausgleichs bedarf es eines der politischen Verfolgung dienenden Eingriffs in eine innegehabte berufliche Position. Dies setzt voraus, dass durch die Maßnahme eine Verschlechterung der Berufsausübung in der Weise eingetreten ist, dass Arbeitslosigkeit, Minderverdienst oder die Aufnahme einer sozial ungleichwertigen Tätigkeit folgten. 2. Auch eine erzwungene Eigenkündigung wird grundsätzlich als Maßnahme im Sinne des § 1 BerRehaG erfasst. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Meiningen
    01.11.2007
  5. 10 K 891/02 - Breite Gehwegüberfahrt zulässig; Gemeindebeschluß über Gehwegsbreite
    Leitsatz: Städtebauliche und baugestalterische Belange können nur dann zur Begründung behördlicher Entscheidungen im Bereich des Straßenrechts herangezogen werden, wenn sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben. Einen Beschluß der Gemeindevertretung, der pauschal die breite von Gehwegüberfahrten festlegt, reicht nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    26.04.2007
  6. 6 K 1159/01 - Manipulative Enteignung; Eigenheimbau; Listenenteignung; grenznahe Grundstücke
    Leitsatz: 1. Zwar kann die generelle Durchführung von Enteignungen von West-eigentümern im Wege einer Globalliste und unter deren bewußter Nicht-beteiligung in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 eine schädigende Maßnahme aufgrund unlauterer Machenschaften darstellen. Dies gilt jedoch wegen des fehlenden zeitlichen Bezugs zum politischen Umbruch in der DDR im Herbst 1989 nicht für "Listenenteignungen" aus dem Jahr 1986. 2. Das Baulandgesetz ließ eine Enteignung zum Zwecke des EIgen-heim-baus nicht nur dann zu, wenn das betreffende Grundstück völlig unbebaut war, sondern auch dann, wenn ein vorhandenes, aber nicht zu Wohnzwecken geeignetes und genutztes Gebäude zu einem Eigenheim um- und ausgebaut wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    29.08.2007
  7. 6 K 215/02 - Enteignung von "Mauergrundstücken"
    Leitsatz: Die Enteignung von grenznahen Grundstücken zum Zweck der Grenz-siche-rung stellt keine schädigende Maßnahme i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG dar. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    29.08.2007
  8. 6 K 3130/01 - Manipulative Enteignung; Eigenheimbau; grenznahe Grundstücke
    Leitsatz: 1. Die Enteignung erfolgt dann nicht manipulativ mit der Absicht, nach dem politischen Umbruch zur Absicherung der gegenwärtigen Nutzer vor Rückgabeansprüchen diesen einen Vermögenswert zu verschaffen, wenn sie in Vollendung des seit mehreren Jahren laufenden Enteignungsverfahrens umgesetzt wurde. 2. Wenn die Voraussetzungen für eine Baulandgesetzenteignung zum Zwecke der Eigenheimerrichtung schon zu Beginn der Nutzung vorlagen, stellt es kein manipulatives Vorgehen dar, wenn ein Eigenheimbau bereits im Vorgriff auf eine geplante Enteignung und Nutzungsrechtsverleihung gestaltet wurde und eine entsprechende Kreditierung der Eigenheimerbauer ermöglicht wurde. 3. Ob die im Zusammenhang mit einer Ansiedlung erfolgte Enteignung eines Grundstücks im unmittelbaren Anschluß an die Grenzanlagen einen manipulativen Charakter hatte, ist eine Frage des Einzelfalles. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    29.08.2007
  9. 6 K 59/01 - Faktische Enteignung eines Vereins auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; fehlende Berechtigtenstellung bei Untersagung eines Vereins
    Leitsatz: 1. Der Ausschlusstatbestand der "Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage" im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG setzt einen Eigentumszugriff voraus, der in die Zeit vor Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 fällt. Dabei ist eine förmliche Enteignung in dieser Zeit nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn zumindest faktisch der Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist. 2. Ein Verein ist dann nicht "Berechtigter" i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn er nach Besatzungsrecht oder nach den Vorschriften des BGB untergegangen ist. Finden sich dagegen zahlreiche Mitglieder nach Beseitigung des politischen Drucks sofort wieder zusammen, um den Verein unverändert unter seinem satzungsmäßigen Zweck mit der bisherigen Tradition fortzusetzen, so besteht der Verein fort. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    14.03.2007
  10. 8 K 1922/05 - Zählerüberprüfung bei extrem hohem Wasserverbrauch
    Leitsatz: Hat der Wasserversorger den Trinkwasserverbrauch für ein nicht genutztes Wohngrundstück jahrelang mit 0 geschätzt und den Eigentümer deshalb nur zu Grundgebühren herangezogen, kann ein bei der erstmaligen Ablesung festgestellter extrem hoher Verbrauch (hier: über 14.000 m3) nur nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Zählers in Rechnung gestellt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    04.07.2007