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Suchergebnis Urteilssuche (831 - 840 von 855)

  1. VG 4 A 47.07 - Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Neufestsetzung von Grundpfandrechten
    Leitsatz: 1. § 16 Abs. 5 VermG lässt sich auf Grundpfandrechte, die nicht durch den staatlichen Verwalter bestellt, sondern aufgrund einer besonderen staatlichen Anordnung in das Grundbuch eingetragen wurden, weder unmittelbar noch entsprechend anwenden. Insoweit bleibt es vielmehr bei dem Grundsatz der uneingeschränkten Übernahme der Grundstücksbelastungen nach § 16 Abs. 2 VermG. 2. Dies gilt auch dann, wenn die staatlich angeordnete Eintragung des Grundpfandrechts in den Zeitraum einer staatlichen Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 4 VermG fällt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    05.10.2007
  2. VG 10 A 473.06 - Keine Routinekontrollen auf Privatgrundstück; unkonkreter Verdacht auf illegalen Müll; Abfall
    Leitsatz: Ohne konkreten Verdacht auf illegale Abfallablagerung ist das Ordnungsamt nicht befugt, Routinekontrollen auf Privatgrundstücken durchzuführen. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    26.01.2007
  3. 13 K 1137/05 - Judenvermögensabgabe
    Leitsatz: Die Judenvermögensabgabe konnte auch schuldbefreiend von einem Dritten für einen jüdischen Schuldner gezahlt werden.
    VG Dresden
    11.12.2007
  4. 2 K 1612/06 - Aktivlegitimation für Antrag auf Grundsteuererlass bei Eigentümerwechsel durch Zwangsversteigerung; Steuerschuldner und Haftungsschuldner
    Leitsatz: Einen Antrag auf Grundsteuererlass aufgrund wesentlicher Ertragsminderung kann nur der Steuerschuldner und nicht der Haftungsschuldner stellen. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Dresden
    28.10.2007
  5. 2 K 621/05 - Kostenpflicht für Archivauskünfte der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen
    Leitsatz: Die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen genießen keine Kostenfreiheit für Archivauskünfte im Zusammenhang mit entschädigungs- und vermögensrechtlichen Fragen. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Dresden
    13.11.2007
  6. 4 K 626/02 - Unlautere Machenschaft durch Vorschieben der Enteignung für Instandsetzungsmaßnahmen nach dem BaulG; Erwerb von Gebäudeeigentum ohne staatliche Genehmigung; Wohnraumzuweisung ohne gesellschaftliche Erfordernisse; Erkennbarkeit der Unredlichkeit des Erwerbs von Gebäudeeigentum; Aufhebung dinglicher und schuldrechtlicher Nutzungsrechte infolge Unredlichkeit des Nutzungsberechtigten; kein Vorkaufsrecht des unredlichen Nutzers
    Leitsatz: 1. Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 VermG erfasst nicht nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, sondern auch die Fälle einer willkürlichen Enteignung, in denen ein gesetzlich zugelassener Enteignungszweck offensichtlich nicht zugrunde gelegen hat und die staatlichen Organe in Ausnutzung ihrer Machtstellung eine formelle Rechtsgrundlage erkennbar nur vorgeschoben haben, um zu gänzlich anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen. Das ist der Fall, wenn die Enteignungsentscheidung der staatlichen Stelle nicht dem in dem Beschluss wiedergegebenen Zweck der "Durchführung der planmäßigen Baumaßnahme" diente, sondern dieser nur vorgeschoben wurde, um dem späteren Käufer das Gebäudeeigentum sowie ein dingliches Nutzungsrecht an Grund und Boden zu verschaffen. 2. Für eine unlautere Machenschaft spricht ferner, dass dem Erwerber Wohnraum mit einer unangemessenen Übergröße zugewiesen wurde und der Kaufvertrag ohne die dafür erforderliche staatliche Genehmigung geschlossen wurde. 3. Dingliche Nutzungsrechte am restituierten Grundstück sind aufzuheben, wenn der Nutzungsberechtigte bei Begründung des Nutzungsrechts nicht redlich war. 4. Ist das Nutzungsverhältnis am Grundstück bereits im Zeitpunkt des Antrags auf Einräumung eines Vorkaufsrechts aufgehoben, besteht kein Anspruch mehr auf dessen Einräumung. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt/Oder
    29.11.2007
  7. 5 K 4825/04 - Grundsteuererlass aufgrund strukturell bedingtem Leerstand; Ertragsminderungen; Anforderungen an Vermietungsbemühungen und/oder Umbaumaßnahmen
    Leitsatz: 1. Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen vorübergehenden, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen in Betracht. 2. Zu den Anforderungen an Vermietungsbemühungen bzw. wann auch bauliche Veränderungen in Betracht zu ziehen sind (hier bei einem kleineren Einzelhandelscenter), um einen Leerstand zu verhindern.
    VG Gelsenkirchen
    16.08.2007
  8. 6 K 776/05 Ge - Altschuldenhilfegesetz; Anspruch auf Erlös und Auskehr; Ausschluss der Rückübertragung wegen Änderung der Nutzungsart; Wertausgleich; komplexer Wohnungsbau
    Leitsatz: 1. Das öffentliche Interesse an der veränderten Nutzung von Ein- oder Zweifamilienhäusern kann entfallen, wenn in größeren Gemeinden und Städten mit einem entsprechend großen kommunalen Wohnungsbestand Grundstücke mit nur wenigen Wohneinheiten beansprucht werden. 2. Das gilt auch für die Verwertung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau. 3. Über die Höhe des Erlösauskehranspruchs einschließlich der geltend gemachten Zinsen haben gegebenenfalls die Zivilgerichte zu befinden. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Gera
    12.11.2007
  9. 1 K 1573/04 - Abführung des Veräußerungserlöses bei Erbbaurecht
    Leitsatz: Eine Abführung des Veräußerungserlöses aus dem Verkauf von ehemals volkseigenem Grund und Boden nach § 10 Abs. 1 Nr. 11 EntschG besteht nicht, wenn sich die Rückübertragung nur auf das vormals bestehende Erbbaurecht auf dem veräußerten Grundstück erstreckte.
    VG Leipzig
    09.05.2007
  10. 3 K 69/05 - Sicherungshypothek für Ablösebeträge; Kein Anwartschaftsrecht vor Hinterlegung des Ablösebetrages; Anwendbarkeit der Insolvenzordnung
    Leitsatz: 1. Weigert sich der Rückübertragungsberechtigte, die ihm obliegende Sicherheitsleistung gemäß dem bestandskräftigen Bescheid zu erbringen, hat die Behörde die Möglichkeit, den Eigentumsübergang gleichwohl durch Bestellung einer Sicherheit von Amts wegen herbeizuführen, wobei die Entscheidung hierüber im Ermessen steht. Diese Entscheidung ist vom Gericht nur dahingehend zu überprüfen, ob die Behörde von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt hat und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit im übrigen eingehalten worden sind. 2. Einer Anwendung der Vorschrift des § 34 Abs. 1 Satz 3 VermG steht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht entgegen. 3. Allein ein bestandskräftiger Rückübertragungsbescheid begründet kein dem Volleigentum am Grundstück vergleichbares Anwartschaftsrecht, mit der Folge, daß die Regelungen der InsO den Regelungen des Vermögensgesetzes und der Hypothekenablöseverordnung vorgehen würden. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Leipzig
    05.02.2007