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8 U 8/06 - Eigenkapitalersatz durch Überlassung eines Grundstücks zur Miete an eine GmbH; Beurteilung der Kreditunwürdigkeit einer GmbH; unentgeltliche Nutzung durch den Insolvenzverwalter; Überschuldungsstatus; stille Reserven; Handelsbilanz; Pflicht zur Mietzahlung durch den InsolvenzverwalterLeitsatz: 1. Wenn die Gesellschafter in einer Krise der GmbH dieser Räume vermieten, kann das als Eigenkapitalersatz bewertet werden mit der Folge, dass der Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH zur unentgeltlichen Nutzung berechtigt ist. 2. Voraussetzung ist die Darlegung des Überschuldungsstatus durch den Insolvenzverwalter zum Zeitpunkt der Vermietung nebst Angaben der stillen Reserven; die Vorlage einer Handelsbilanz reicht nicht aus. (Leitsatz der Redaktion)KG25.01.2007
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8 W 7/07 - Doppelvermietung; Überlassungsanspruch; einstweilige VerfügungLeitsatz: Im Falle der "Doppelvermietung" kann der Besitzüberlasssungsanspruch des ersten Mieters gegenüber dem Vermieter nicht durch einstweilige Verfügung gesichert werden.KG25.01.2007
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IX ZB 234/05 - Keine Rechtsbeschwerde gegen Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen MasseunzulänglichkeitLeitsatz: Die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 211 InsO ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.BGH25.01.2007
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IX ZB 240/05 - Ablehnung des Sonderinsolvenzverwalters wegen Befangenheit; keine Beschwerdeberechtigung des Insolvenzverwalters gegen Ablehnung der Entlassungen des Sonderinsolvenzverwalters; InsolvenzverfahrenLeitsatz: a) Die Befangenheit eines (Sonder-) Insolvenzverwalters kann nur nach Maßgabe der §§ 56 bis 59 InsO geltend gemacht werden; die Verfahrensvorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ablehnung von Gerichtspersonen oder Gutachtern finden auf den (Sonder-) Insolvenzverwalter keine Anwendung. b) Dem Insolvenzverwalter, der die Entlassung eines bestellten Sonderinsolvenzverwalters wegen Befangenheit begehrt, steht gegen die ablehnende Entscheidung des Insolvenzgerichts keine sofortige Beschwerde zu.BGH25.01.2007
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2a C 303/06 - Abrechnungsfrist für vereinbarte Betriebskosten; AusschlußfristLeitsatz: Die Vereinbarung im Mietvertrag, daß "spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres über die vorangegangene Abrechnungsperiode abzurechnen" ist, ist als Ausschlußfrist anzusehen, wodurch der Vermieter mit Nachforderungen aus nach deren Ablauf erstellten Betriebskostenabrechnungen ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau25.01.2007
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VG 4 A 26.07 - Restitution einer Grundschuld; RestitutionsausschlußgrundLeitsatz: Die Restitution eines Grundpfandrechts ist nicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG wegen rechtlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen gewesen, weil es nur an einem Flurstück eingetragen war, das zusammen mit einem weiteren Flurstück zu einem Gesamtgrundstück desselben Eigentümers zusammengefaßt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin25.01.2007
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8 U 129/06 - Keine Einhaltung der Schriftform eines Mietvertrages bei nicht rechtzeitiger Annahmeerklärung einer Nachtragsvereinbarung/ÄnderungsvereinbarungLeitsatz: Die Schriftform des § 550 Satz 1 BGB ist nicht gewahrt, wenn im Falle einer Nachtragsvereinbarung zwar "Schriftlichkeit" eingehalten wird, die Annahmeerklärung aber nicht mehr rechtzeitig i. S. d. § 147 Abs. 2 BGB zugeht.KG25.01.2007
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8 U 140/06 - Mietminderung bei Nichteinhaltung vereinbarten KonkurrenzschutzesLeitsatz: Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation stellt einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache dar.KG25.01.2007
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BVerwG 10 B 28.06 - Grundsteuererlaß bei strukturellem LeerstandLeitsatz: Zum Anwendungsbereich des § 33 Grundsteuergesetz.BVerwG25.01.2007
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BVerwG 4 C 1.06 - Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot der Rücksichtnahme; städtebaulich bedeutsame Gründe; unzumutbare Störungen; Sicherheit der Wohn- und ArbeitsbevölkerungLeitsatz: 1. Die möglichen Gefahren für die Nachbarschaft einer diplomatischen Einrichtung durch terroristische Anschläge sind städtebaulich bedeutsame Auswirkungen, die bei der Beurteilung, ob ein Vorhaben das Rücksichtnahmegebot (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) verletzt, zu berücksichtigen sind. 2. Auch wenn bei Erteilung der Baugenehmigung für eine diplomatische Einrichtung die Gefahr von Anschlägen als unwahrscheinlich einzuschätzen ist, muß sich die Baugenehmigungsbehörde vergewissern, daß bei einer geänderten Einschätzung der Sicherheitslage die dann zu erwartenden Gefahren für die Einrichtung und ihre Umgebung unter Wahrung des Rücksichtnahmegebots durch zusätzliche Maßnahmen beherrscht werden können.BVerwG25.01.2007