Urteil Eigenkapitalersatz durch Überlassung eines Grundstücks zur Miete an eine GmbH
Schlagworte
Eigenkapitalersatz durch Überlassung eines Grundstücks zur Miete an eine GmbH; Beurteilung der Kreditunwürdigkeit einer GmbH; unentgeltliche Nutzung durch den Insolvenzverwalter; Überschuldungsstatus; stille Reserven; Handelsbilanz; Pflicht zur Mietzahlung durch den Insolvenzverwalter
Leitsatz
1. Wenn die Gesellschafter in einer Krise der GmbH dieser Räume vermieten, kann das als Eigenkapitalersatz bewertet werden mit der Folge, dass der Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH zur unentgeltlichen Nutzung berechtigt ist.
2. Voraussetzung ist die Darlegung des Überschuldungsstatus durch den Insolvenzverwalter zum Zeitpunkt der Vermietung nebst Angaben der stillen Reserven; die Vorlage einer Handelsbilanz reicht nicht aus.
(Leitsatz der Redaktion)
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