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Suchergebnis Urteilssuche (781 - 790 von 855)

  1. 2 U 49/07 - Prozeßführungsbefugnis des Zwangsverwalters; Mietzahlung an Zwangsverwalter nach Verfahrensaufhebung
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter ist nach Aufhebung des Verfahrens infolge Rücknahme des Gläubigerantrags nicht mehr befugt, in einem laufenden Prozeß weiterhin Mietzahlung an sich zu verlangen, sofern keine eindeutige Ermächtigung des Vollstreckungsgerichts vorliegt.
    OLG Celle
    16.03.2007
  2. 2 U 9/07 - Bestimmte und prüfbare Bezeichnung für Aufrechnungsforderung nötig; fristlose Kündigung wg. Zahlungsverzugs
    Leitsatz: Eine unverzügliche Aufrechnungserklärung des Mieters kann nur dann zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges führen, wenn die Gegenforderung so bestimmt bezeichnet ist, daß sie der Vermieter prüfen kann.
    OLG Celle
    16.02.2007
  3. 16 U 276/06 - Entschädigungsanspruch für Aufbrechen der Wohnungstür durch Polizei; Durchsuchungsschäden; Amtshaftung
    Leitsatz: Der Eigentümer und Vermieter hat einen Anspruch aus enteignendem Eingriff gegen den Staat, wenn im Zusammenhang mit rechtmäßigen Strafverfolgungsmaßnahmen gegen den Mieter die Wohnungstür aufgebrochen wird. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Celle
    08.05.2007
  4. I-10 U 102/06 - Unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen mit starrten Fristenplan bei Gewerbemiete; Rückgabe in bezugsfertigem Zustand
    Leitsatz: Die Formularklausel in einem Mietvertrag über gewerbliche Räume (hier: zum Betrieb einer Schilder- und Graveurwerkstatt), "Die Schönheitsreparaturen sind ab Mietbeginn in den gewerbl. oder freiberufl. genutzten Räumen spätestens nach vier Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten/Nebenräumlichkeiten/Balkonen/Loggien nach sieben Jahren auszuführen bzw. ausführen zu lassen", enthält einen starren Fristenplan, der den Mieter i.S. des § 307 BGB unangemessen benachteiligt und insgesamt zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel führt (Fortführung von Senat, I-10 U 174/05, Urt. v. 4.5.2005, GE 2006, 712 = GuT 2006, 127 = NZM 2006, 462 = ZMR 2006, 521). Die den Vermieter zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtende dispositive gesetzliche Bestimmung des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB tritt nach § 306 Abs. 2 BGB an die Stelle der unzulässigen Schönheitsreparaturklausel. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht. Die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel entzieht der vertraglichen Pflicht des Mieters zur Rückgabe der Mieträume in bezugsfertigem Zustand die Grundlage.
    OLG Düsseldorf
    18.01.2007
  5. I-10 U 24/07 - Kautionsvereinbarung und Aufrechnungsausschluss; Barkaution; treuhänderische Verwaltung; Verwertung für ungesicherte Fremdforderungen; Kautionszinsen; Mietkaution bei Gewerbevermietung
    Leitsatz: 1. Die Kautionsvereinbarung in einem Pachtvertrag über eine Gaststätte, der Pächter stellt eine Barkaution "als Sicherheit für sämtliche Ansprüche des Verpächters aus diesem Vertrag und aus der laufenden Geschäftsverbindung", ist gemäß § 157, 242 BGB dahin auszulegen, dass die Barkaution unabhängig von einer Übereignung an den Vermieter wirtschaftlich dem Mieter zusteht und entsprechend ihrer ausdrücklichen Zweckbestimmung dem Vermieter nur zur treuhänderischen Verwaltung zufließen soll. Dies schließt ihre Verwertung für nicht gesicherte Fremdforderungen aus. 2. Allein der Erwerb fremder Mietforderungen durch Abtretung macht diese nicht zu einer gesicherten Forderung i. S. d. Vermieters. 3. Der Aufrechnungsausschluss erfasst auch die dem Mieter zustehenden vertraglichen Kautionszinsen; denn auch diese erhöhen die Sicherheit und sind Teil des dem Mieter zustehenden einheitlichen Kautionsrückzahlungsanspruchs.
    OLG Düsseldorf
    25.10.2007
  6. I-10 U 46/07 - Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters; Kündigung wegen Feuchtigkeit infolge Dachundichtigkeiten; befristete Kündigung; angemessene Frist zur Kündigung; verkehrssicherer Zustand von Mieträumen
    Leitsatz: 1. Die Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters umfaßt (auch) die Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands der Mieträume und die Beachtung der diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Insbesondere hat der Vermieter das vermietete Gebäude im Falle starker Beschädigung in der Weise instand zu setzen, daß es genutzt werden kann, soweit es nicht zum Abriß vorgesehen ist. 2. Hierzu gehört es, dafür Sorge zu tragen, daß sich das Dach des Gebäudes in einem Zustand befindet, der das Eindringen von Feuchtigkeit dauerhaft verhindert und durch den sichergestellt wird, daß eine anderweitige Schädigung des Mieters und der von ihm in den Mieträumen gelagerten Sachen verhindert wird. 3. Kommt es über Jahre immer wieder zu einem Feuchtigkeitseintritt in die Mieträume infolge vorhandener Dachundichtigkeiten, darf sich der Vermieter nicht damit begnügen, nur die jeweils konkrete Undichtigkeit beseitigen zu lassen, sondern er muß das Dach in der Weise sanieren, daß es - in den zeitlichen Grenzen einer gebotenen Erneuerung und von nicht vorhersehbaren Natureinwirkungen abgesehen - dauerhaft dicht ist. 4. Zur Frage, ob eine unbestimmt befristete Kündigung i.S.v. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003, XII ZR 111/02, GE 2004, 104 = NZM 2004, 66 = NJW 2004, 284 vorliegt, wenn das anwaltliche Kündigungsschreiben im letzten Absatz den Zusatz enthält, "... meine Mandantin wird schnellstmöglich neue Räume suchen und Ihnen in Kürze den Auszugstermin mitteilen". 5. Zur angemessenen Frist gemäß § 314 Abs. 3 BGB.
    OLG Düsseldorf
    20.09.2007
  7. I-24 U 111/06 - Kurze Verjährung auch bei Schlüsselrückgabe an Mieter für Renovierungsarbeiten; Schlüsselrückgabe nur bei unzweideutiger Besitzaufgabe; Verjährungsbeginn für noch entstehende Ansprüche
    Leitsatz: 1. Rückgabe der Mietsache im Sinne von § 548 Abs. 1 BGB erfordert grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters durch vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters. 2. Mit der Rückgabe beginnt auch die Verjährungsfrist erst noch entstehender Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache. 3. Erhält der Mieter zur Durchführung der Renovierung Schlüssel zurück, wird dadurch die kurze Verjährung nicht gehemmt.
    OLG Düsseldorf
    06.02.2007
  8. I-24 U 4/07 - Schriftformerfordernis für Nachträge zum Mietvertrag
    Leitsatz: Zu den Anforderungen, die an einen Nachtrag zum Mietvertrag zu stellen sind, damit dem Formbedürfnis genügt wird.
    OLG Düsseldorf
    23.08.2007
  9. I-24 U 55/07 - Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs; Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen unterlassener Betriebskostenabrechnung; angemessene Frist für Rückgabe der Mietkaution; Aufrechnung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung seiner Kaution ist in angemessener Frist nach Ende des Mietverhältnisses fällig (hier: 33 Monate). 2. Der Vermieter kann gegen die Kaution nicht mit Heizkostennachforderungen aufrechnen, wenn diesen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen unterlassener Abrechnung der sonstigen Betriebskosten zusteht.
    OLG Düsseldorf
    19.06.2007
  10. I-24 U 7/07 - Kurze Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters; Schönheitsreparaturen; Beginn der Verjährungsfrist; Möglichkeit zur ungestörten Überprüfung; Rückgabe: vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe; keine vollständige Schlüsselrückgabe; Besitzaufgabe durch den Mieter
    Leitsatz: Der Lauf der kurzen Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters beginnt, sobald ihm der Mieter das Mietobjekt zur ungestörten Überprüfung überlässt und den Besitz vollständig und unzweideutig aufgibt, auch wenn aus einer Vielzahl von Schlüsseln noch einzelne beim Mieter verblieben sind.
    OLG Düsseldorf
    20.09.2007